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Kultur: Rentenreform: Wie man künftig privat fürs Alter spart

Noch hat Riesters Rentenreform nicht alle parlamentarischen Hürden hinter sich gelassen, doch die Marschrichtung steht fest: Neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente soll es eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge geben.Dabei überlässt es Arbeitsminister Walter Riester jedem einzelnen, ob er tatsächlich bis zu vier Prozent seines Bruttoeinkommens für das Alter spart.

Noch hat Riesters Rentenreform nicht alle parlamentarischen Hürden hinter sich gelassen, doch die Marschrichtung steht fest: Neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente soll es eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge geben.

Dabei überlässt es Arbeitsminister Walter Riester jedem einzelnen, ob er tatsächlich bis zu vier Prozent seines Bruttoeinkommens für das Alter spart. Mit Steuererleichterungen oder Zulagen will er das Sparen aber attraktiv machen. Das will auch die Opposition. Sie wird die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge, wie sie im zustimmungspflichtigen Teil des Altersvermögensgesetzes geregelt ist, deshalb im Grundsatz kaum ablehnen. Im Detail wird sie aber sicher noch Änderungen verlangen.

Staatliche Förderung ist schon für nächstes Jahr vorgesehen. Ab 2002 kann der gesetzlich Rentenversicherte ein Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens - maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 104 400 Mark - steuerfrei für die Rente sparen. Besteuert werden erst die ausgezahlten Renten. Im Turnus von zwei Jahren nimmt die Förderung dann um einen Prozentpunkt bis auf vier Prozent im Jahr 2008 zu. Diesen Betrag kann man als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Für all jene, die wenig Steuern zahlen, sieht der Gesetzgeber einen direkten Zuschuss vor. Die Zulage steigt für Singles von 74 Mark im nächsten Jahr auf 300 Mark im Jahr 2008. Verheiratete bekommen das Doppelte. Für jedes Kind gibt es ab nächstem Jahr 90 Mark und 360 Mark im Jahr 2008. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt gutgeschrieben.

Nicht jedes Produkt wird gefördert: Das Siegel "förderfähig" gibt es nur dann von der Zertifizierungsstelle, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So müssen die Produkte vor allem monatliche Renten bis zum Lebensende garantieren. Außerdem müssen sie sicher stellen, dass zum Rentenbeginn mindestens die einbezahlten Beträge vorhanden sind. Noch erfüllen etwa Investmentfonds oder Lebensversicherungen diese Anforderungen nicht. Die Branche arbeitet jedoch an der Umstellung.

Bestehende Verträge etwa von Rentenversicherungen oder von Lebensvesicherungen sollen künftig in förderfähige Verträge umgestellt werden können. Die vor der Umwandlung erzielten Erträge bleiben steuerfrei. Jeder sollte aber prüfen, ob sich eine Umstellung tatsächlich lohnt. Denn möglicherweise ist die Steuerfreiheit der Erträge nach Ablauf der Versicherung interessanter als die Förderung für die private Altersvorsorge.

Investmentfondsgesellschaften sind skeptischer, was die mögliche Umwandlung betrifft. Denn Investmentfonds garantieren heute nicht die eingezahlten Beträge. Die Branche will aber entsprechende Produkte entwickeln.

Wohneigentum soll auch förderfähig sein. Noch ist aber unklar, ob es über die aufzehrende Immobilie hinausgeht. (Haus wird an Bank verpfändet/Bank zahlt Rente bei mietfreiem Wohnen). Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, könnten hier vor allem die südlichen Bundesländer die Förderkriterien ändern wollen.

Bei betrieblicher Altersvorsorge kann man ebenfalls die oben beschriebene Förderung ausnutzen. Neben der Direktversicherung und der Pensionskasse gilt dies neuerdings auch für so genannte Pensionsfonds.

Karin Birk

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