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Kultur: Rettung mit der Feuerwehr

Krisensitzung im Kanzleramt zur Rückgabe von Nazi-Raubkunst

Gewaltig war das Echo, das die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners Gemälde „Berliner Straßenszene“ von 1913 aus dem Berliner Brücke-Museum an die Erben der jüdischen Alt-Eigentümer gefunden hat – und die unmittelbar anschließende Rekordversteigerung für 38 Millionen Dollar. Die deutschen Museen sind aufs Höchste alarmiert. Gerade rechtzeitig kam da die zuvor bereits geplante Zusammenkunft, zu der Kulturstaatsminister Bernd Neumann gestern eine handverlesene Expertenrunde ins Kanzleramt rief. Sie sollte die Praxis der Restitution „NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ beleuchten. Beschlüsse wurden nicht gefasst, eine vertiefende Arbeitsgruppe soll eingesetzt werden. Denn – so Neumann – die Restitutionsverfahren müssten „transparenter, koordinierter und nachvollziehbarer gestaltet werden“. Zugleich betonte er, dass „Deutschland uneingeschränkt zu seiner moralischen Verantwortung für die Restitution von NS-Raubkunst“ stehe, „wie sie im Washingtoner Abkommen vereinbart ist.“ Diese Übereinkunft stünde „nicht zur Disposition“.

Das hat allerdings auch niemand gefordert. In Washington wurde Ende 1998 vereinbart, „beschlagnahmte“ Kunst zurückzugeben und gefordert, „eine gerechte und faire Lösung zu finden, die je nach den Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.“

Deutsche Juristengründlichkeit hat daraus den Begriff des „NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“ geformt und ihn über Fälle von Beschlagnahmung, also den schlichten Raub durch NS-Behörden, hinaus auf Verkäufe der Alteigentümer ausgedehnt. Darauf begründete Ansprüche dürfen nur durch den Nachweis zurückgewiesen werden, „dass der Abschluss des Rechtsgeschäftes seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus stattfand“. Wie sollte das gelingen?

Eben diese weitherzige Auslegung macht die Durchsetzung von Rückgabeforderungen äußerst erfolgversprechend. Die „Handreichung“ von Bund, Ländern und Gemeinden wurde gestern im Kanzleramt kritisiert. Neumanns Arbeitsgruppe soll sie nun „im Hinblick auf ihre friedensstiftende Wirkung und ihre Praktikabilität“ überprüfen.

Der Kunstmarkt ist derart lukrativ geworden, dass der Rückgabe an Alteigentümer – oder weit häufiger deren Erben – mittlerweile die sofortige Weitergabe an den Handel folgt. 38 Millionen Dollar, wie sie das Kirchner-Bild erlöst hat, sind für deutsche Museen unerreichbar. Die nächsten Forderungen beflügeln die Erwartungen des auf „frische Ware“ drängenden Marktes: Auf die im Essener Folkwang- Museum befindliche „Leipziger Straße“ von Kirchner wird inzwischen ebenso Anspruch erhoben wie auf Franz Marcs Gemälde „Die kleinen blauen Pferde“aus der Staatsgalerie Stuttgart.

Der Feuerwehrfonds, der im Kanzleramt gleichfalls angesprochen wurde, scheint eine gute Lösung zu sein. Denn bislang konnte eine Reihe gewichtiger Restitutionsforderungen finanziell abgegolten werden, spektakulär etwa bei Caspar David Friedrichs großformatigem „Watzmann“ aus der Alten Nationalgalerie Berlin, den eine mäzenatische Bank mit zehn Millionen Euro dem Museum bewahrte. Doch wie großzügig müsste ein Fonds dotiert sein, der die explodierenden Marktpreise auffangen wollte, und das bei womöglich Hunderten von Fällen?

So bleibt den Museen nur, die Forschung nach der Herkunft fraglicher Kunstwerke und den Umständen ihrer Erwerbung so penibel wie möglich zu betreiben, um selbst mit Erben zu verhandeln, ehe sie auf Herausgabe klagen. Die Provenienzforschung soll denn auch, so Neumann, „deutlich gestärkt und bundesweit besser koordiniert werden“. Doch zur Finanzierung der aufwändigen Recherchen hält er sich bedeckt. Die Museen haben die Herkunftsforschung vernachlässigt, teils aus Geldmangel, teils aus Ahnungslosigkeit, welche Folgen die fundamentale Änderung der Rechtslage durch die Washingtoner Grundsätze zeitigen sollte. Zudem bedarf es geschärften juristischen Sachverstandes, um den spezialisierten Kanzleien und Auktionshäusern bei den meist verwickelten Fällen Paroli bieten zu können. Mehr „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ sind dringend vonnöten.

Eine weitere Runde beim Kulturstaatsminister, diesmal mit Vertretern der in der Regel jüdischen Alteigentümer, darunter die Jewish Claims Conference, ist für den 4. Dezember anberaumt worden. Bei der gestrigen Runde waren sie nicht dabei – ein weiteres Zeichen dafür, wie sehr die Politik von der Dynamik der Restitutionsfrage überrascht worden ist. Seit der Washingtoner Konferenz sind fast acht Jahre vergangen – acht Jahre, die hätten genutzt werden können und müssen.

Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, hatte bereits vor dem Treffen einen Feuerwehrfonds, durchaus auf Darlehensbasis, vorgeschlagen, um schnell reagieren zu können. Roth weiß, wovon er spricht: Adolph Menzels „Tuileriengarten“ aus Dresden wanderte unmittelbar nach der Rückgabe 2005 per Auktion in die Londoner National Gallery. Nicht einmal die 1,2 Millionen Euro Ausgleichszahlung, die die Anspruchsteller ursprünglich nur forderten, mochte das Land Sachsen aufbringen.

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