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Kultur: Schnitt ins Fleisch

Die FSK ist so alt wie ihre Mutter, die (alte) Bundesrepublik Deutschland, und ihre gesetzliche Folie ist die der Republik: das Grundgesetz. 1949 ins Leben gerufen, um die Kontrollorgane der Besatzungsmächte abzulösen, hat die FSK, mit vollem Namen: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Geschichte der Republik begleitet und in ihr Akzente gesetzt.

Die FSK ist so alt wie ihre Mutter, die (alte) Bundesrepublik Deutschland, und ihre gesetzliche Folie ist die der Republik: das Grundgesetz. 1949 ins Leben gerufen, um die Kontrollorgane der Besatzungsmächte abzulösen, hat die FSK, mit vollem Namen: Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, die Geschichte der Republik begleitet und in ihr Akzente gesetzt. In einer künftigen Kultur- und Sittengeschichte Deutschlands in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts müßte ihr ein Kapitel gewidmet sein.Denn in diesem Fall kommt nicht nur die Tochter nach der Mutter, sondern auch die Mutter nach der Tochter. Das heißt: wenn irgend etwas in der Bundesrepublik Deutschland tapfer und staunenswert war, dann die FSK. Aber sie konnte, mit Fleiß, auch so feige und kleinkariert sein wie dieser Staat, wenn er nervös wurde und alle Souveränität des gelassenen und angemessenen Handelns vermissen ließ. Die FSK brachte es fertig, den von allen Cineasten der Welt hoch geschätzten deutsch-französischen Filmemachern Jean-Marie Straub und Danièle Huillet aufzuerlegen, aus ihrem Film "Moses und Aron" die Widmung zu tilgen. Die war dem Straub-Freund Holger Meins zugedacht, einem ehemaligen Filmstudenten und Kameramann und - allerdings - RAF-Terroristen, der an einem Hungerstreik in der Haftanstalt zugrunde gegangen war. Wohlgemerkt vor der Widmung, die also von der FSK in vorauseilendem Gehorsam einem Toten verwehrt wurde.Dabei hat die FSK selbst nie irgendwelchen Befehlen oder Anweisungen folgen müssen. Die Grundlage ihres Handelns war nichts anderes als die Verfassung dieses Staates Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, das die Freiheit der Kunst garantiert. Aber da gibt es auch andere grundgesetzlich geschützte Werte, deren Verteidigung oder Schutz mit der Freiheitsgarantie für die Kunst in Konkurrenz treten können, etwa die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Sittengesetz oder das religiöse Empfinden und die Würde des Menschen oder das friedliche Zusammenleben der Menschen oder Ehe und Familie. Ebenfalls auf das Grundgesetz berufen konnte sich die FSK in der Abwehr von totalitären oder rassenhetzerischen, imperialistischen oder militaristischen Tendenzen.Vieles war eine Frage von Auslegen und Abwägen, worin die FSK Spielräume finden konnte, die sich mit der gesellschaftlichen Entwicklung natürlich veränderten. Hatte sie noch 1968 Mike Nichols Film "Die Reifeprüfung" mit Dustin Hoffman erst für Zuschauer ab 16 Jahre für geeignet gehalten, so revidierte sie ihr Urteil 1990, indem sie denselben Film für eine Wiederaufführung ab 12 Jahren freigab. Was in den fünfziger Jahren Anstoß erregte, etwa eine Nacktszene von Hildegard Knef in dem Film "Die Sünderin" - von der FSK übrigens damals, 1951, nicht beanstandet -, gehörte fünfzehn Jahre später schon zum Alltag des Kinos. In anderen Fällen konnte die Institution aber auch bis zur Lächerlichkeit engherzig sein: so mußten aus Louis Malles Film "Die Liebenden" sämtliche Szenen mit der Tochter der ehebrecherischen Mutter (Jeanne Moreau) herausgeschnitten werden; einer Ehefrau mochte ein Seitensprung oder eine Untreue nachgesehen werden, einer Mutter waren dergleichen Kapriolen nicht zu gestatten - zumal nicht in einem Staat, dessen Familienminister Wuermeling hieß. "Die Liebenden" wurden dann erst viele Jahre später vom deutschen Fernsehen in der vollständigen Fassung gezeigt.Ganz ähnlich erging es auch Wolfgang Staudtes DEFA-Film "Die Untertan" (1951) nach dem Roman von Heinrich Mann, der zuerst ganz verboten wurde, ehe er Mitte der fünfziger Jahre in einer verstümmelten Fassung in die westdeutschen Kinos kam und erst 1971 vom ZDF in der Originalversion ausgestrahlt werden sollte. Eindeutig politische Zensur übte die FSK auch bei Vittorio de Sicas Film "Die Eingeschlossenen" (1962 nach einem Stück von Jean-Paul Sartre entstanden), aus dem alle Bezüge auf den Nationalsozialismus herausgeschnitten werden mußten - wobei sich die Juristen der FSK bei der Entfernung von Namen wie Flick oder Krupp auch auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten herausreden konnten. Denn eine Zensur findet - wie das Gesetz es befiehlt - natürlich nicht statt.Andererseits hat die politisch konformistische Institution auf dem Gebiet der Moralvorstellungen durchaus ihre Meriten, in den siebziger und achtziger Jahren bei der ohne Schnittauflagen erteilten Freigabe von Filmen wie Pasolinis de Sade-Verfilmung "Die 120 Tage von Sodom" und Scorseses Jesus-Film "Die letzte Versuchung". Nach beiden Filmen sollte dann der Staatsanwalt mit Beschlagnahme-Aktionen greifen, ohne durchschlagenden Erfolg allerdings.Sogenannte Schnittauflagen als Voraussetzung für die Freigabe von Filmen für öffentliche Vorführungen sind von der FSK zumal in ihren ersten Jahren geradezu massenhaft verordnet worden. Irgend jemand hat einmal ausgerechnet, daß es in den fünf Anfangsjahren über 600 Filme und damit annähernd zwanzig Prozent des Gesamtaufkommens waren, die von der FSK geschnitten oder nicht zugelassen wurden. Bei den Schnitten ging es nicht zuletzt um die Frage nach der Altersgrenze für die Freigabe, denn die FSK wurde von den dafür zuständigen obersten Landesbehörden mit Bewertung und Wahrung des Jugendschutzes betraut - heute ihre die einzige wirkliche Aufgabe.Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist eine Institution mit mehreren Gremien beziehungsweise Ausschüssen, in denen etwa 180 Jury-Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Sie kommen aus der Filmwirtschaft, den Kirchen und Verbänden, sind Anwälte und Journalisten, Studenten und Hausfrauen, Beamte, Jugendpfleger und Politiker. Sie arbeiten für eine Institution, die öffentliche Wirkung ausübt, indem sie zwar nur zivilrechtliche Voten abgibt, aber wie eine staatlich beauftragte Exekutive quasi öffentlich-rechtliche Entscheidungsbefugnisse wahrnimmt - und das alles ohne die demokratische Legitimation etwa durch Wahlen. Ein von der FSK nicht geprüfter und freigegebene Film kann zum Beispiel nicht von Förderungsmaßnahmen profitieren.Auch wenn die FSK heute nur noch ein Schatten ihrer früheren Grösse ist, übt sie immer noch kulturpolitisch relevanten Einfluss aus. Und das, obwohl die Kulturpolitik, auch nach dem Selbstverständnis der Institution in Wiesbaden, nicht ihre raison d·être, ihr Lebenszweck ist - und jedenfalls niemals gewesen ist, als sie ins Leben der jungen Republik gerufen wurde. Sie hatte und hat im wesentlichen eine Ware zu prüfen und sie durch die Prüfung sauber und ehrlich zu machen. Damit konnte und kann diese Ware von redlichen Händlern mit der Garantie, praktisch jedem Zugriff der Obrigkeit entzogen zu sein, frei und unbehindert verkauft werden. Da war und ist die FSK durchaus ein Produkt und Instrument der sozialen Marktwirtschaft: sie sorgte für den Markt und war sozial gegenüber den Verleihern und Kinobesitzern, welche die FSK vor deren eigenen Courage schützen konnte.Das hat zwar nicht unbedingt zur Bildung des Geschmacks beigetragen, sondern hat der FSK im Lauf ihrer Geschichte nur wohlfeilen Spott eingetragen. Denn kurioserweise stehen selbst in Deutschland Prüfer und Verhinderer und Zensoren nicht in sonderlich freundlichem Ansehen. Wenn man es recht bedenkt, könnte hier sogar ein, gewiss unfreiwilliges, historisches Verdienst der FSK liegen, indem sie durch Existenz und Tätigkeit den Unwillen gegen Bevormundung und Zensur nur gestärkt hat. Wenn es auch vor allem der Pleitegeier war, der die Kinowirtschaft bedrohte und sie zu immer grösseren Waghalsigkeit weit unterhalb des Halses animierte und damit die Spruchpraxis von Wiesbaden äliberalisierte" -: die Geschichte fragt in ihrem Fortschritt nicht nach weshalb und warum. Weshalb man der FSK durchaus auch noch weitere fünfzig Jahre gönnen möchte.

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