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Kultur: Schröder überbringt "Madonna mit Kind" und Bernini-Akt

Fast 55 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Bremer Kunsthalle am Dienstag zwei wertvolle Zeichnungen zurückerhalten, die von sowjetischen Soldaten verschleppt worden waren. Bundeskanzler Gerhard Schröder überreichte die Blätter - eine Madonna mit Kind, die Raffael zugeschrieben wird, und einen männlichen Akt von Lorenzo Bernini - an Kunsthallendirektor Wulf Herzogenrath und Bürgermeister Henning Scherf.

Fast 55 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Bremer Kunsthalle am Dienstag zwei wertvolle Zeichnungen zurückerhalten, die von sowjetischen Soldaten verschleppt worden waren. Bundeskanzler Gerhard Schröder überreichte die Blätter - eine Madonna mit Kind, die Raffael zugeschrieben wird, und einen männlichen Akt von Lorenzo Bernini - an Kunsthallendirektor Wulf Herzogenrath und Bürgermeister Henning Scherf. Schröder hatte die Werke, die sich lange in einem Museum in Baku befunden hatten, 1999 beim OSZE-Gipfel in Istanbul vom aserbaidschanischen Präsidenten Hajdar Alijew ausgehändigt bekommen.

Bundesregierung und Bremer Senat beendeten außerdem ihren Streit um einen zwischen Bremen und Russland vereinbarten Beutekunst-Tausch. Die Hansestadt möchte das 1997 in Bremen aufgetauchte Mosaikbild aus dem verschollenen Bernsteinzimmer zurückgeben und könnte dafür 101 nach Russland verschleppte grafische Blätter zurückerhalten. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben blockiert, weil sie keine Nebendiplomatie auf Länderebene dulden wollte. Nun stimmte Schröder doch zu; vor der Rückgabe soll das Mosaik aber noch in Bremen ausgestellt werden. Der Verhandlungsführer Bremens, Professor Wolfgang Eichwede, wies am Dienstag den Vorwurf zurück, Bremens bisheriger Alleingang verstoße gegen das Grundgesetz, wonach ohne Zustimmung des Bundes keine Auslandsverträge abgeschlossen werden dürfen. Diesen Vorwurf hatte Waldemar Ritter, ehemaliges Mitglied diverser Beutekunst-Kommissionen, im Tagesspiegel erhoben. Eichwede sagte dazu, bei der Absprache mit Moskau handele es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag. Sie falle vielmehr unter die Kulturhoheit der Bundesländer. Bremen habe keine Verhandlungen gestört, sondern dazu dazu beigetragen, die festgefahrene Lage wieder in Bewegung zu bringen.

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