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Geld regiert die Kunst. „Dollar-Zeichen“ von Andy Warhol (1981), hier in einer Ausstellung des Puschkin Museums der Bildenden Künste in Moskau 2001. Foto: dpa

© picture-alliance / dpa/dpaweb

Kultur: Sieben Prozent sind genug!

Höhere Mehrwertsteuern auf Kunstwerke hätten fatale Folgen für Deutschland /Von Monika Grütters.

Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sollen in Deutschland künftig teurer werden, so fordert es die EU-Kommission. Diese hat mit einem Mahnschreiben an den Bundesfinanzminister ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, ein Verfahren hinsichtlich des ermäßigten Steuersatzes für den Verkauf, den Erwerb und die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken. Die deutschen Regelungen zur EU-Richtlinie seien zu weit gefasst, so die Begründung. Es ist nicht das erste Schreiben dieser Art. Deutschland hat nun Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

Das heißt konkret, dass die Mehrwertsteuer auf Kunstwerke und Sammlungsstücke von derzeit sieben auf 19 Prozent angehoben werden soll. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Geldstrafen. Brüssel argumentiert mit einem Wettbewerbsvorteil des Kunsthandels gegenüber anderen EU-Ländern. Deutschlands Sonderweg wurde seit 1994 geduldet, doch jetzt scheint ein Ende der Schonfrist für die Bildende Kunst absehbar. Denn die Europäische Union hat sich auf ein Verzeichnis der Güter verständigt, die mit ermäßigtem Steuersatz versehen werden dürfen. Kunstwerke und Sammlungsstücke stehen nicht auf der Liste.

Zunächst zur wirtschaftspolitischen Argumentation: Die EU-Kommission beklagt die Wettbewerbsverzerrung. Aber ein genauer Vergleich der äußerst unterschiedlichen Regelungen in Europa ergibt ein differenzierteres Bild. Zwar gestatten nur wenige Länder einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Kunstwerke, Portugal und Spanien zum Beispiel, die wohl eine ähnliche Mahnung erhalten haben. Aber in vielen Staaten werden ausgeklügelte Mechanismen angewandt, die die hohe Besteuerung von Kunstwerken relativieren. In England gilt für Kunstwerke aus Nicht-EU-Ländern beispielsweise eine Einfuhrumsatzsteuer von fünf, in der Schweiz von generell acht Prozent.

Leider wird der Kunstmarkt oft fälschlich mit der Luxusgüterbranche gleichgesetzt. Das liegt bei spektakulären Einzelverkäufen in nicht mehr rational nachvollziehbaren Größenordnungen auch nahe. Aber solche Meldungen betreffen fast immer die großen Auktionshäuser in den USA und Großbritannien. Mit der wirtschaftlichen Lage des deutschen Kunsthandels haben sie nichts zu tun. Von den wirklich finanzkräftigen Marktteilnehmern profitieren hierzulande nur wenige.

Hinzu kommt, dass die Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer ist. Kunstwerke werden aber nicht im herkömmlichen Sinne „verbraucht“, sondern sie sind Kulturgüter, Anschauungsobjekte, individuell hergestellte Originale, die unter großem Aufwand geschaffen wurden, die gepflegt und oft generationenübergreifend erhalten werden. Der Konsumbegriff ist hier fehl am Platz.

Die Vermittler, die Galerien, sind mittelständische Unternehmen. Sie sind aber ebenso Kunstsachverständige und Kunstförderer, tragen erheblich zur kulturellen Bildung bei und kümmern sich oft jahrelang um Künstler, ehe diese wahrgenommen und anerkannt werden. Von der Arbeit der Galerien profitieren auch Museen, Institutionen und die Wissenschaft. Mit ihren zahllosen Ausstellungen und Publikationen leisten sie nachhaltige Vermittlungsarbeit für die Kunst. Diese kontinuierliche und vielfältige Arbeit der Galerien hat nicht zuletzt auch zur internationalen Wertschätzung Deutschlands als Kunststandort geführt. In der Regel erhalten Galerien keine Wirtschaftsförderung und keine direkten Subventionen – der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist die einzige Begünstigung.

Mit einer Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wären erhebliche Preiserhöhungen verbunden. Für den in hohem Maß konjunkturabhängigen Kunstmarkt hätte das Stagnation und Umsatzrückgang zur Folge. Wo ein Markt schwächelt, bleiben auch die Steuereinnahmen aus. Der Bundesrechnungshof hatte die zusätzlichen Steuereinnahmen im Falle einer angehobenen Umsatzsteuer für Kunstwerke auf 100 Millionen Euro geschätzt. Diese Zahlen werden nicht nur von vielen für zu hoch gehalten, sie stehen auch in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der dem Wirtschaftszweig Kunstmarkt zugefügt würde.

Der Vorstoß aus Brüssel muss aber vor allem unter kulturellen Gesichtspunkten Alarm auslösen. Der ermäßigte Steuersatz ist ein wesentliches Instrument indirekter Kulturförderung, der allen Nutzen bringt: den Künstlern, dem Kunstmarkt und den Kulturnutzern. Eine Erhöhung träfe nicht zuletzt die öffentlichen Museen, die ohnehin nur über geringe Ankaufetats verfügen.

Der ermäßigte Steuersatz auf Kulturgüter ist ein Bekenntnis der Kulturnation zu ihrem Wesenskern. Denn Deutschland war zuerst eine Kultur- und dann eine politische Nation. Nationale Identität wächst vor allem aus dem Kulturleben eines Landes. Dazu gehört sowohl das kulturelle Erbe wie das Neue, die Avantgarde. Auch für sie gilt die Grundlage staatlicher Daseinsfürsorge für Kultur und Wissenschaft, die in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert ist: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Das können sie jedoch nur, wenn der Staat ihre Freiheiten schützt, sie unabhängig macht von Zeitgeist und Geldgebern. Kunst und Kultur brauchen Freiraum, um sich entfalten zu können.

Aus unserer jüngeren Geschichte mit zwei Diktaturen haben wir gelernt: Meinungsfreiheit und öffentliche Kritik sind konstitutiv für eine Demokratie. Das heißt, wir müssen die Kreativen und die Intellektuellen immer wieder ermutigen, kritisch und widerspenstig Grenzen auszuloten. Nonkonformismus im besten Sinne ist hier gefragt. Deshalb pflegt Deutschland nicht nur seine kulturellen Institutionen, sondern fördert mehr als fast jedes andere Land der Welt seine Künstler. Sie sind die Vordenker, die Avantgarde im besten Sinne. Die einschlägigen Instrumente der Anerkennung ihrer Rolle für die Gesellschaft sind die Künstlersozialkasse, das Urheberrecht – und die ermäßigte Umsatzsteuer auf Kulturgüter.

Dass Deutschland und besonders Berlin eine hohe Anziehungskraft auf Kreative aus aller Welt ausüben, hat nicht zuletzt mit diesen Rahmenbedingungen etwas zu tun. Die internationale Vitalität bezieht die Stadt zu einem Großteil bekanntlich aus der Kunstszene, ihrem Ruf als vielfältiger, intensiver Produktionsort. Eine maßgebliche Änderung der Rahmenbedingungen für die Kunstproduktion träfe also auch den Lebensnerv von Berlin.

Die Kultur-, aber auch die Finanz- und Wirtschaftspolitiker sind nun gefragt. Sie sollten gemeinsam auf das Mahnschreiben aus Brüssel reagieren. Und wenn ein Vertragsverletzungsverfahren, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldstrafe nicht in Kauf genommen werden können, müssen vor allem wir Kulturpolitiker über Ersatzstrategien nachdenken. Zum Beispiel könnte man die möglichen Steuermehreinnahmen im Falle einer Erhöhung dem Kultursektor zukommen zu lassen, etwa in Form gezielter Künstler- und Atelierförderung.

Zunächst aber muss die Debatte über die Werte geführt werden, die eine Gesellschaft zusammenhalten – auch und gerade in Europa. Kultur ist keine Ausstattung, die eine Nation sich leistet. Kultur ist eine Vorleistung, die allen zugute kommt. Es geht nicht um eine fiskalpolitische Kleinigkeit, sondern es geht ums Ganze. Um die Identität der Kulturnation Deutschland.

Die Autorin ist CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Kulturausschusses.

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