zum Hauptinhalt

Kultur: Skandal im Schlossbezirk

Die Geschichte des Berliner Stadtschlosses ist um ein skandalöses Kapitel reicher. Bei der Auftragsvergabe für den Wiederaufbau hat das Bundesbauministerium eklatant gegen die Bestimmungen verstoßen. Das Bundeskartellamt erklärt den Vertrag mit Architekt Stella für nichtig.

Die Vergabekammer des Bundeskartellamts in Bonn erklärte am Freitag den Vertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella für nichtig, er muss neu verhandelt werden. Hans Kohlhoff, der dritte Preisträger beim Schlosswettbewerb, hatte die Klage angestrengt. Er wird vertreten durch die auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei Müller-Wrede. Diese wollte sich zu dem Urteil nicht äußern.

Es dürfte nun zu erheblichen Verzögerung und einer Verteuerung des bislang auf 552 Millionen Euro veranschlagten Jahrhundertprojekts in der Hauptstadt kommen. Pfusch am Bau, Murks auf der Schiene: Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD), in dessen Zuständigkeit auch die von einer unverantwortlichen Sparpolitik und einer unabsehbaren Pannenserie betroffene Berliner S-Bahn fällt, hält das Gesamtprojekt Schloss trotz allem für nicht gefährdet. Bei der Planung für das Humboldt-Forum, das künftige Innenleben hinter der Barockfassade, gebe es „sehr gute Fortschritte“, hieß es aus dem Ministerium. Tiefensees Behörde will gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.

Doch an der unüblichen Konstruktion, mit der die Beamten von Tiefensee das Schlossprojekt retten wollen, übt die Vergabekammer scharfe Kritik. In deren Mittelpunkt steht eine undurchsichtige Firma: die „Franco Stella Berliner Schloss Humboldt Forum Projektgemeinschaft“. Diese erhielt vom Bund den Auftrag für die Planungsarbeiten – und nicht der Gewinner des Wettbewerbes, der weithin unbekannte Franco Stella. Der Architekt ist nur mit einem Drittel an der Firma beteiligt, die seinen Namen trägt. Und nicht einmal deren Geschäfte führt er selbst. Offenbar soll der Schlossbau nach dem Stella-Entwurf politisch durchgesetzt werden. Er entsprach dem Wunsch nach einer historisierenden Fassadenrekonstruktion am meisten. Dafür drückte man im Bundesbauministerium nach Lage der Dinge ein paar Augen zu.

„Die Konstruktion der Projektgesellschaft ist als solche nicht nur vergaberechtswidrig, sondern auch die Leistungsfähigkeit unter dem Aspekt einer erfolgreichen Zusammenarbeit problematisch“, heißt es in der Begründung der Vergabekammer. Dem Vernehmen nach soll es unter den an der Firma beteiligten Architekten zu Auseinandersetzungen – auch um Honorare – gekommen sein. Neben Stella ist die Architekturfabrik Gerkan Marg und Partner (gmp) an der Firma beteiligt sowie die Architekten Hilmer und Sattler. Stella bezeichnete das Kartellverfahren als eine „sehr seltsame Angelegenheit.“

Die Fragwürdigkeit der Firmenkonstruktion ergibt sich schon daraus, dass die beiden deutschen Partner von Stella ihren eigenen Unternehmen wiederum Aufträge erteilen könnten. Denn gmp und Hilmer und Sattler sollten zugleich als „Subunternehmer“ für die Projektgemeinschaft beim Stadtschloss tätig werden. Nicht rechtmäßig war die Vergabe an Stella aus Sicht des Kartellamts auch deshalb, weil nicht überprüft wurde, ob Stella als erster Preisträger die Bedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb überhaupt erfüllt. Das Bundesbauministerium als Bauherr des Schlosses bestreitet bisher, dass es dazu verpflichtet sei. Es lägen „Ehrenerklärungen“ von allen teilnehmenden Architekten vor, und in keinem Fall seien diese überprüft worden. Eine Überprüfung widerspreche der seit Jahrzehnten gängigen Praxis.

Zu den Bedingungen für eine Teilnahme am Wettbewerb gehört, dass nur Architektenbüros mit einem Umsatz von mindestens 300 000 Euro pro Jahr oder mindestens vier Mitarbeitern teilnehmen dürfen. Damit sollte sichergestellt werden, dass nicht nur eine schöne Idee entwickelt werden würde, sondern auch deren Realisierung möglich ist.

Nach Auffassung der Vergabekammer war es offenkundig, dass Stella mit dem gigantischen Auftrag völlig überfordert sein würde. Stella hatte in seiner Selbstauskunft angegeben, dass sein Büro jährlich weniger als 100 000 Euro umsetzte in zwei der offen zu legenden drei Jahre. Er erfüllte also diese Bedingung nicht. Stella erklärte aber, dass sein Büro vier Mitarbeiter zähle, seine Person eingeschlossen – und war so wieder im Rennen. Doch kann man wirklich mit so geringem Umsatz so viele Mitarbeiter bezahlen? „Es drängt sich die Frage auf, wie mit diesen geringen Umsätzen diese Mitarbeiter bezahlt werden konnte“, urteilt die Vergabekammer.

Der Bund unterläuft mit seiner Vergabe nach Ansicht der Kammer Grundsätze fairen Wettbewerbs. Den Löwenanteil des Auftrages bekommen zwei Architekturbüros, die erfolglos an dem Wettbewerb teilnahmen. Ausgebootet wurden dagegen die beiden dritten Preisträger, Hans Kollhoff und Jan Kleihues. „Aus Sicht der Vergabekammer hätte es im Sinne des Wettbewerbsgedanken nahe gelegen, nach positivem Abschluss einer Überprüfung der Teilnahmevoraussetzung vorrangig mit allen Preisträgern zu verhandeln, um die aufgrund seiner Bürogröße fehlende Leistungsfähigkeit des ersten Preisträgers aus dem Kreis der weiteren Preisträger kompensieren zu können“.

Der Baubeginn für das Stadtschloss/Humboldt-Forum war für Herbst 2010 geplant – nach einer jahrzehntelangen Debatte. Nun beginnt sie von vorn.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false