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Kultur: Sozialhilfe: Bis auf Null

Die gesetzlichen Regelungen lassen schon heute Sanktionen zu, wenn jemand Sozialhilfe bekommt und eine angebotene Arbeit ablehnt. Die Sozialhilfe kann dabei im Extremfall komplett gekürzt werden.

Die gesetzlichen Regelungen lassen schon heute Sanktionen zu, wenn jemand Sozialhilfe bekommt und eine angebotene Arbeit ablehnt. Die Sozialhilfe kann dabei im Extremfall komplett gekürzt werden. Von den rund 2,9 Millionen Menschen, die Sozialhilfe bekommen, sind nach Berechnungen des Arbeitsministeriums insgesamt knapp 1,2 Millionen arbeitsfähig. Grafik: Sozialhilfeempfänger in deutschen Städten Elf Prozent haben Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplätze, bekommen dazu Sozialhilfe, weil die Entlohnung zu gering ist. Vier Prozent befinden sich in Aus- und Weiterbildung - es bleiben also knapp eine Million, die grundsätzlich erwerbsfähig sind.

Wer eine Arbeit ablehnt, die ihm vom Sozialamt angeboten wird, dem kann der Regelsatz der Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden. Sagt er beim nächsten Jobangebot wieder Nein, kann das Amt die Sozialhilfe auf das Lebensnotwendige kürzen. Wird ein drittes Mal abgelehnt, ist das Sozialamt befugt, den Regelsatz auf Null zu kürzen. Der Deutsche Städtetag geht von rund 800 000 Sozialhilfeempfängern aus, die arbeitsfähig sind. 400 000 dieser Sozialhilfeempfänger sind bereits in Tätigkeiten beschäftigt, die ihnen die Kommunen als Arbeit anbieten.

Diese Beschäftigungsförderung stößt aber an Grenzen. Nicht jeder Sozialhilfeempfänger kann in der Gesundheits- oder Altenpflege eingesetzt werden, wie Rudolf Scharping es vorschlägt. Schließlich handelt es sich um Arbeiten, für die eine besondere Ausbildung notwendig ist.

Da alles das, was in der Politik jetzt gefordert wird, bereits möglich ist und auch praktiziert wird, werten Experten die aktuelle Debatte eher als Ablenkung von den wirklichen Problemen auf dem Arbeitsmarkt.

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