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Kultur: Stammzellen: Menschen im Fluss

Wann beginnt die Menschenwürde? Von wann an ist der Mensch ein Mensch?

Wann beginnt die Menschenwürde? Von wann an ist der Mensch ein Mensch? Das ist eine ungewöhnliche Frage. Aber wir leben in ungewöhnlichen Zeiten. Neues bahnt sich an. Was wir heute können, erschien noch vor kurzem als unwahrscheinlich. Erst seit wenigen Jahren ist es möglich, mit embryonalen Stammzellen umzugehen. Erst seit kurzem beginnen wir zu ahnen, welche Therapiemöglichkeiten sich durch adulte Stammzellen erschließen können. Am 30. Januar soll der Deutsche Bundestag klären, ob in Deutschland embryonale Stammzellen eingeführt werden dürfen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet wurden. Hochrangige Forschungsziele werden dafür geltend gemacht. Die Forschungsfreiheit wird als ein Rechtsgut ins Spiel gebracht, das einen so hohen Wert hat, dass mit ihm auch eine Einschränkung der Menschenwürde oder doch eine Abstufung des Lebensschutzes gerechtfertigt werden kann.

Die Vorstellung von einem abgestuften Lebensschutz, die gegenwärtig häufig vorgebracht wird, sieht sich mit zwei Gegenfragen konfrontiert: Welche Stufen lassen sich mit solcher Eindeutigkeit definieren, dass auf ihnen auch der Lebensschutz eine neue Qualität annimmt? Und bis zu welchem Grade soll der Lebensschutz auf welcher Stufe eingeschränkt werden? Es hängt alles daran, von wann an wir einem menschlichen Lebewesen den Lebensschutz zuerkennen, den das Grundgesetz mit dem Hinweis auf die Menschenwürde vorschreibt.

Von wann an ist der Mensch ein Mensch? Wer seine unverfügbare Würde achtet, wird auch den offenen Anfang des menschlichen Lebens respektieren. Er wird darauf verzichten, eine bestimmte Stufe in der Entwicklung menschlichen Lebens so auszuzeichnen, dass erst jenseits dieser Stufe eine Schutzwürdigkeit dieses Lebens beginnt. Er wird auch darauf verzichten, aus den faktischen Unterschieden unserer Schutzmöglichkeiten für werdendes menschliches Leben auf prinzipielle Unterschiede in der Schutzwürdigkeit dieses Lebens selbst zu schließen. Eher gilt: Unsere Schutzverpflichtung für menschliches Leben reicht so weit wie unsere Schutzmöglichkeiten.

Deshalb haben wir gegenüber einem in der Petrischale erzeugten Embryo eine Schutzverpflichtung auch auf den frühen Stufen seiner Entwicklung, auf denen ein Embryo im Mutterleib unseren Schutzmöglichkeiten noch gänzlich entzogen wäre. Oder anders und schärfer gesagt: Daraus, dass natürlich gezeugte Embryonen vor der Einnistung in den Uterus unerkannt abgehen können, lässt sich nicht schließen, dass wir künstlich erzeugte Embryonen beliebig für verbrauchende Forschung freigeben dürften. Doch die Frage, welcher moralische Status dem vorgeburtlichen menschlichen Leben zukommt, ist aufs Äußerste umstritten. Während die einen in der Menschwerdung des Menschen einen kontinuierlichen Prozess sehen, verstehen andere ihn als ein durch Zäsuren markiertes Geschehen. Unterschiedliche Einschätzungen biologischer Sachverhalte, auch unterschiedliche Interessen, entscheiden dann darüber, welche dieser Zäsuren als Beginn menschlichen Lebens in dem Sinn angesehen wird, dass es am Würde- und Lebensschutz partizipiert.

Die Spirale ist kein Widerspruch

Sieben Stufen in der Frühentwicklung des menschlichen Lebens werden zu Anknüpfungspunkten für konkurrierende Antworten auf die Frage, von wann an der Mensch ein Mensch ist: die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, die Einnistung in die Gebärmutter am fünften bis achten Tag, der Ausschluss der Mehrlingsbildung um den dreizehnten Tag, die Ausbildung des Gehirns im dritten Schwangerschaftsmonat, die eigenständige Lebensfähigkeit, die Geburt, schließlich der Zeitpunkt im Verlauf der ersten Lebensjahre, zu dem die Fähigkeit zur Selbstbestimmung sich ausbildet.

Beispielhaft sei die Zwiespältigkeit an zwei dieser Vorschläge illustriert. Besonders häufig wird die Nidation als entscheidende Zäsur genannt, weil mit ihr die Verbindung des Embryos mit der Mutter beginnt, ohne die der Embryo niemals lebensfähig sein könnte. Doch die Nidation stellt ihrerseits - am fünften bis achten Tag nach der Befruchtung - einen Prozess, keine scharfe Zäsur dar. Auch schon vor der Nidation wird das befruchtete Ei von der Mutter ernährt; die hormonelle Umstellung der Mutter kommt in Gang. Die Verbindung mit dem mütterlichen Organismus ist für die Entwicklung des Embryos unersetzlich - jedenfalls bislang. Doch das bedeutet nicht, dass die im Embryo angelegte genetische Information durch die Nidation eine Ergänzung erfährt.

Für eine solche hervorgehobene Bedeutung der Nidation wird unter anderem vorgebracht, dass nidationshemmende Verhütungsmittel - insbesondere die Spirale - rechtlich und gesellschaftlich anerkannt seien. Man gerate in einen unauflösbaren Wertungswiderspruch, wenn im Blick auf die Empfängnisverhütung die Nidation als Grenze anerkannt, im Blick auf den Status eines in vitro erzeugten Embryos aber geleugnet werde. Freilich kann das auch Anlass zu der Frage sein, nach welcher Seite hin der Wertungswiderspruch aufzulösen ist. Darüber hinaus aber weist der Stand der wissenschaftlichen Diskussion aus, dass die Spirale in der Regel gar nicht nidationshemmend wirkt, sondern bereits die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle verhindert.

Noch eine zweite derartige Zäsur sei beispielhaft diskutiert - jene Überlegung nämlich, die den Beginn der menschlichen Personalität auf den dritten Schwangerschaftsmonat datiert, in dem sich die neuronalen Strukturen des Gehirns ausbilden. Diese Datierung legt sich aus einer Parallele zu den rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftskonflikt nahe. Begründet wird sie damit, dass der Beginn des menschlichen Lebens mit dem "Hirnleben" gleichgesetzt wird - so wie man das Ende des menschlichen Lebens mit dem "Hirntod" eintreten lässt. Daraus spricht ein ausschließlich an der Vernunftbegabung des Menschen ausgerichtetes Menschenbild. Die Definition des Menschen als des vernunftbegabten Lebewesens wird mit bestimmten biologischen Erkenntnissen verknüpft. Gegen eine solche Betrachtungsweise aber muss man zum einen geltend machen, dass eine solche Definition zu kurz greift; das kann man sich auch an den Problemen der "Hirntoddefinition" deutlich machen. Vor allem muss man bedenken, dass die Lebendigkeit des Fötus auch vor der Entstehung des Gehirns gegeben ist. Beim "Hirntoten" ist das anders; bei ihm kommen in der Tat alle Lebensfunktionen zum Erliegen - es sei denn, sie werden künstlich aufrechterhalten.

Vergleichbare Einwände lassen sich auch im Blick auf die anderen Vorschläge vorbringen, mit denen der Lebensschutz in den frühen Phasen der menschlichen Entwicklung eingeschränkt werden soll. Lässt man alle sieben Konzeptionen an sich vorüberziehen, so kann man den Eindruck nur schwer abwehren, dass jede Konzeption, die eine Zäsur in der Entwicklung menschlichen Lebens zum Markstein für den Beginn der Würdeattribution und des Lebensschutzes macht, ein großes Willkürrisiko läuft. Deshalb sollten in der ethischen Abwägung diejenigen Konzeptionen den Vorrang erhalten, die so willkürarm wie möglich sind.

Das aber ist ohne Zweifel am ehesten die Konzeption, die mit dem offenen Anfang des menschlichen Lebens und seiner organischen Entwicklung argumentiert. Für sie ist die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle der sicherste Hinweis darauf, dass ein menschliches Leben beginnt. Das Gebilde, das dadurch entsteht, enthält die volle Potentialität zur Entwicklung einer individuellen menschlichen Person. Diese Entwicklung selbst entspricht zugleich den Kriterien der Identität und der Kontinuität. Diesem Lebewesen sollte deshalb der Schutz gewährt werden, zu dem wir jeweils fähig sind. Deshalb verdient insbesondere der in vitro erzeugte menschliche Embryo unseren besonderen Schutz. Schon von diesem Anfang an sollte sichergestellt werden, dass das sich entwickelnde menschliche Lebewesen nicht als Sache behandelt wird, sondern als sich entwickelnde Person, nicht als verfügbare Biomasse, sondern als ein frühes Zeichen für das Wunder des menschlichen Lebens.

Dass sich in einem frühen Embryo noch nicht die Merkmale menschlicher Personalität zeigen, ändert an einer solchen Sichtweise nichts. Denn es gibt auch andere Zusammenhänge, in denen wir die Personwürde des Menschen respektieren, obwohl er daran gehindert ist, von seiner Personalität Gebrauch zu machen.

Was für Behinderung, Krankheit oder Alter gilt, kann auch für die frühen Stufen menschlichen Lebens geltend gemacht werden. Kürzlich haben evangelische Professoren der theologischen Ethik - u.a. Johannes Fischer, Ulrich Körtner, Trutz Rendtorff, Klaus Tanner - in die Debatte mit einem nachdenkenswerten Text eingegriffen (FAZ, 23. Januar). Zu Recht mahnen sie dazu, die Idee der Menschenwürde nicht umstandslos mit biologisch konstatierbaren Zäsuren zu verbinden. Denn die Idee der Menschenwürde lehrt im Menschen etwas zu sehen, das sich nicht "empirisch festmachen" lässt. Doch umso erstaunlicher ist der Vorschlag, in den die Überlegungen dieser Professoren mündet. Sie schlagen vor, drei Positionen im Streit um die embryonalen Stammzellen als gleichgewichtig anzusehen.

Der "unbedingte Schutz des Embryos", der "abgestufte Embryonenschutz" mit engen Grenzziehungen und schließlich die "uneingeschränkte Möglichkeit der Forschung an frühen Embryonen" gelten als diese drei Positionen. Das Willkürrisiko einer solchen Betrachtungsweise zeigt sich schon darin, dass die zweite Position an die Nidation als Zäsur für einen abgestuften Embryonenschutz gebunden wird. Diese aber wird "etwa um den 10. Tag" nach der Befruchtung datiert und mit dem Ausschluss der Mehrlingsbildung gleichgesetzt. In der Entwicklung des Embryos sind das aber eindeutig zwei verschiedene Stufen: die Einnistung in den Uterus am fünften bis achten Tag und die Bildung des Primitivstreifens um den 13. Tag, mit der die Möglichkeit der Mehrlingsbildung ausgeschlossen wird. Die evangelischen Ethiker sprechen sich für einen Kompromiss aus, der Forschung an "mehrjährig kryokonservierten Embryonen" zulässt, die "wegen ihrer eingeschränkten Entwicklungsfähigkeit" nicht mehr implantiert werden sollen. Dasselbe soll für bereits existierende Stammzelllinien gelten.

Das ist ein weittragender Vorschlag. Denn er setzt der Sache nach eine Präimplantationsdiagnostik voraus, die darüber entscheidet, welche Embryonen aus medizinischen Gründen als nicht ausreichend entwicklungsfähig gelten. Die Debatte über eine solche Selektion durch Präimplantationsdiagnostik steht uns in einem nächsten Schritt in Deutschland noch bevor. Sie durch einen solchen Vorschlag nebenbei mitzuerledigen, erscheint mir als verwegen. Deutlich ist die Tendenz dieses Vorschlags auch in dem ausdrücklichen Zusatz: "Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken ist jedoch derzeit nicht zu verfolgen". Eine solche Formulierung lässt klar durchblicken, dass gegen die Herstellung von Embryonen nur pragmatische, nicht aber prinzipielle Einwände erwartet werden.

Embryonen, die zu Forschungszwecken hergestellt werden, sind jedoch bloßes Mittel zum Zweck; sie verlieren jede Selbstzwecklichkeit. Deutlicher kann man nicht dokumentieren, dass sie jeden Kontakt zu dem Würdeschutz verloren haben, der menschlichen Lebewesen zuerkannt wird. Deshalb muss über den verbrauchenden Umgang mit Embryonen prinzipiell entschieden werden, nicht pragmatisch.

Man sollte sich vor Augen stellen, welche Folgen es haben kann, wenn bestimmten Entwicklungsphasen des menschlichen Lebens dieser Schutz genommen wird. Auf diesen Stufen wird das sich entwickelnde Lebewesen nicht als Person verstanden, sondern als Sache, nicht als "jemand", sondern als "etwas". Es kann als Ware betrachtet werden, mit der man grundsätzlich auch müsste Handel treiben können, als ein Rohstoff, den man zu nutzen vermag. Es trifft zwar zu, dass ein ungeborenes menschliches Leben umso stärker an unsere Bereitschaft zur Fürsorge zu appellieren vermag, je näher es der Geburt ist. Aber auch auf den frühen Stufen der Entwicklung können wir nicht einfach nur als Sache betrachten, was ein Mensch werden soll. Deshalb bleibt es nach meiner Überzeugung dabei, dass zur Anerkennung der unantastbaren Menschenwürde auch der Respekt vor der Würde des ungeborenen menschlichen Lebens gehört.

Selbst wenn man die tiefgreifenden Unterschiede zwischen Embryonenforschung und Schwangerschaftskonflikten im Blick behält, muss man sagen: Auch die heute geübte Praxis des Schwangerschaftsabbruchs steht neu zur Diskussion, wenn der Schutz des Lebens von Anfang an ernst genommen wird. In der aktuellen Diskussion führt die hier vorgetragene Überlegung zu der Konsequenz, dem Import von menschlichen embryonalen Stammzellen nicht zuzustimmen. Wenn der Embryo keine bloße Biomasse ist, sondern am Schutz der Würde des Menschen und seines Lebensrechts Anteil hat, dann sind Eingriffe an menschlichen Embryonen, die ihre Schädigung oder Vernichtung in Kauf nehmen, nicht zu rechtfertigen. Wenn wir auch für die Zukunft an der Überzeugung festhalten, dass die Tötung von Embryonen zu Forschungszwecken ausgeschlossen bleiben soll, dann geraten wir in einen Wertungswiderspruch, wenn wir dem Import von embryonalen Stammzellen aus dem Ausland zustimmen. Dieser Wertungswiderspruch bleibt auch dann bestehen, wenn dieser Import befristet, an ein Stichdatum für die Entstehung der entsprechenden Embryonen gebunden und mit weiteren Auflagen versehen wird.

Import eines Vergehens

Die Erwartung, dass hochrangige Forschung auch der Erhaltung des Lebens oder der Förderung von Lebensqualität zugute kommen kann, kann einen solchen Eingriff in die Integrität des Lebens nicht rechtfertigen. Intendierte Forschungsziele enthalten in sich selbst keine ethischen Kriterien für die Vertretbarkeit der gewählten Mittel. Man kann nicht sagen: Je höher das Forschungsziel, desto stärker relativiert sich der Lebensschutz. Wenn man eine solche Relativierung vertreten will, muss man vielmehr Gründe dafür vorbringen können, dass eine Abstufung des Lebensschutzes in sich selbst gerechtfertigt ist. Solche Gründe kann ich nicht erkennen.

Wenn man diesem Einwand nicht folgt und darauf beharrt, dass bestimmte Fragen der Grundlagenforschung nur an embryonalen Stammzellen geklärt werden können, müsste man zumindest sicherstellen, dass damit keinerlei Anreiz zur Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verbunden sein kann. Die Befristung dieser Forschung und ihre Verbindung mit einer Stichtagsregelung wären dann unerlässlich. Die hochgesteckten Heilungshoffnungen, die sich heute an die Stammzellenforschung knüpfen, sollten sich aber in jedem Fall auf die Forschung mit adulten und anderen Stammzellen richten, deren Verwendung ethisch weit weniger problematisch ist.

Wolfgang Huber

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