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Kultur: Stiftungen: Milliarden für den guten Zweck

Stiften ist in. Kein Tag vergeht, ohne dass in Deutschland nicht mindestens eine Stiftung gegründet wird.

Stiften ist in. Kein Tag vergeht, ohne dass in Deutschland nicht mindestens eine Stiftung gegründet wird. 600 waren es im letzten Jahr, 18 000 sind es nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Stiftungen insgesamt - mit einem Gesamtvermögen von 100 Milliarden Mark. Gestiftet wird für Jugendliche und alte Menschen (30 Prozent), für Wissenschaft, Bildung und Kunst (44 Prozent) und für den Umweltschutz (fünf Prozent). Gestiftet wird für die Yaks in Tibet und die Kamele in der Wüste Gobi genauso wie für den "Fortschritt durch Harmonie".

"Das Bild ist bunter geworden", sagt Ulrich Brömmling, der Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Stiftungen. Die Mäzene sind heute nicht mehr nur Aristokraten und Unternehmerpersönlichkeiten. Thomas Gottschalk unterstützt missbrauchte Kinder, Ex-Tennisprofi Michael Stich Aidskranke. Und sogar Dr. Motte kündigte auf der Love Parade an, dass er Stiften gehen will. Dafür braucht es keine Prominenz, sondern laut Stiftungsgesetz mindestens 100 000 Mark. Und selbst wer kein Geld hat, kann neuerdings stiften. Nämlich Zeit. Aber hat das überhaupt noch etwas mit "Stiften" zu tun? Viel Zeit kann man schließlich auch in einem Sportverein verbringen. Über die Merkmale einer Stiftung und die Frage, welche Art von Stiftung künftig in den Genuss von Steuervorteilen kommen soll, darüber wird im Zuge der rot-grünen Stiftungsreform derzeit heftig debattiert.

Sieben Billionen Mark Privatvermögen

Da wir, wie der Stifterverband schätzt, erst am Anfang des Stiftungsbooms stehen, sind das entscheidende Fragen. Die Bundesbank in Frankfurt hat errechnet, dass die Deutschen über ein privates Geldvermögen in Höhe von sieben Billionen Mark verfügen und dass in den nächsten Jahren jährlich rund 250 Milliarden Mark vererbt werden. Der erste, steuerrechtliche Schritt der rot-grünen Stiftungsreform hat bereits letztes Jahr neue Anreize fürs Stiften geschaffen. Grafik: Die zehn größten deutschen Stiftungen und ihr Vermögen 600 000 Mark können seit Januar steuerfrei über einen Zeitraum von zehn Jahren in eine Erststiftung eingebracht werden, 40 000 Mark jährlich für bereits bestehende. Außerdem ist Vermögen, das nach einem Todesfall in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht wird, von der Erbschaftssteuer befreit. Neu ist auch, dass Stiftungskapital über drei Jahre angespart werden darf und während dieser Zeit nicht zur Erfüllung des Stiftungszwecks ausgegeben werden muss.

Was den Edelmütigen noch viel zu wenig ist, ist für die Länder-Finanzminister schon viel zu viel des Guten. Sie rechnen mit Steuereinbußen von 1,5 Milliarden pro Jahr, wenn mehr Geld als je zuvor an der Steuer vorbei gestiftet werden darf. Laut applaudierten diejenigen, die von den guten Taten profitieren: Soziale Einrichtungen, Wissenschaftsbetriebe und allen voran die Kulturszene, wo immer weniger ohne private Sponsoren läuft. Für Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, bleibt die Dame Stiftungsreform aber bisher "ohne Unterleib", wie er sagt. Solang bis auch das Stiftungszivilrecht reformiert ist.

Dieser zweite, zivilrechtliche Reformschritt lässt allerdings auf sich warten. Seit Juli letzten Jahres brütet unter Federführung der Bundesjustizministerin eine Bund-Länder-Kommission darüber. Bisher ohne Ergebnis. Noch diesen Sommer wollte sie das Abschlusspapier vorlegen. Nun heißt es im Bundesfinanzministerium, dass erst im Herbst die Sachverständigen gehört werden.

Einig sind sich die Kommissionsmitglieder darüber, dass das über die Bundesländer zersplitterte Stiftungsrecht vereinheitlicht und ein persönliches Recht aufs Stiften im Bundesgesetzbuch verankert werden muss. Stiftungsgründungen sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass normative Anforderungen an Stiftungen im BGB festgelegt werden müssen. Aber wie die konkret aussehen sollen, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Vielzahl unterschiedlicher Typen

Soll es bei der Vielzahl unterschiedlicher Stiftungstypen bleiben? Also weiterhin privatnützige neben gemeinnützigen existieren und solche, die sich komplett aus privaten Quellen speisen - wie die Zeit-Stiftung - neben solchen mit Beteiligung des Bundes - die Volkswagen-Stiftung, die Bundesstiftung Umwelt? Und schließlich denen, die ganz von der öffentlichen Hand gefördert werden - wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Weimarer Klassik oder die politischen Stiftungen. Die allerdings sind rechtlich gesehen nichts anderes als eingetragene Vereine, weil sie weder für die Ewigkeit angelegt sind, noch ein eigenes Vermögen besitzen, um den Stiftungszweck zu erfüllen.

Laut Stiftungsgesetz ist für eine Stiftung aber Voraussetzung, dass sie von den Zinsen lebt und den Kapitalstock nicht antastet. Dadurch will man sicherstellen, dass einmal angeschobene Projekte nicht nach drei Jahren vor dem Aus stehen. "Mogelpackungen" nennt Zimmermann deshalb die politischen Stiftungen und fürchtet um den guten Ruf der "echten" Stiftungen.

In diese Richtung tendiert auch die CDU-Fraktion. Sie will künftig überhaupt nur noch gemeinnützige Stiftungen als "Stiftungen" anerkennen. Die Bündnisgrünen möchten auch künftig gemeinnützige wie privatnützige Stiftungen unter dem Stiftungsbegriff zulassen - aber nur, wenn sich der Stiftungszweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtet. Die Liberalen schließlich wollen alle Stiftungen gleich behandeln und mit den gleichen steuerlichen Vorteilen ausstatten, gemeinnützige genauso wie privatnützige. Der FDP-Entwurf fordert sogar, eine Stiftung als "rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Stiftung" zuzulassen. Nur: "Wie soll eine nichtrechtsfähige Stiftung im Rechtsverkehr als juristische Personen anerkannt werden?", fragt der Hamburger Notar und Stiftungsexperte Rawert, der am bündnisgrünen Entwurf mitgearbeitet hat. Er vermutet hinter dem Entwurf der Liberalen Populismus und vermisst eine Debatte über die politischen und ethischen Ziele. Bisher sieht er nur eine Linie, nämlich die, dass sich der Staat aus dem sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich zurückziehen will.

Beliebt ist bei Mäzenen der Verweis auf das Stifter-Musterland Amerika. Allerdings wird dabei oft vergessen, dass für das Gemeinwohl ohne Zögern in den Geldbeutel zu greifen, zum amerikanischen Gründungsmythos gehört. Der New Yorker "AAFRC Trust for Philantropy" hat ermittelt, dass die Amerikaner letztes Jahr rund 180 Milliarden Dollar gespendet haben. Darf die Multimillionärin und Stifterin Catherine Reynolds im ehrwürdigen Washingtoner Smithsonian Institute eine "Hall of Fame" mit einer Plastik der Talkshow-Königin Oprah Winfrey bestücken? Kaum eine andere Frage erhitzt die Gemüter jenseits des Atlantiks derzeit so sehr. Während bei uns die Politiker das Hohe Lied des Stiftens gerade anstimmen, machen die Amerikaner die Entdeckung, dass Stiftungen gefüllte staatliche Kassen nicht ersetzen können. Und auch nicht alle anderen Formen bürgerschaftlichen Engagements.

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