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Kultur: Streit um die Eigentumsverhältnisse soll bald beigelegt werden

Der Verleger Bernd F. Lunkewitz ist seinem Ziel, die Eigentumsverhältnisse beim Aufbau-Verlag gerichtlich klären zu lassen, ein erhebliches Stück näher gekommen.

Der Verleger Bernd F. Lunkewitz ist seinem Ziel, die Eigentumsverhältnisse beim Aufbau-Verlag gerichtlich klären zu lassen, ein erhebliches Stück näher gekommen. Am Montag zeichnete sich vor dem Berliner Verwaltungsgericht ein Vergleich zwischen der Treuhandnachfolgerin BVS und dem Kulturbund ab, der geklagt hatte.

Die Vorgeschichte ist kompliziert: Lunkewitz erwarb den Aufbau-Verlag im September 1991 von der Treuhand, die das Verlagshaus zuvor als "ehemaliges Volkseigentum" übernommen hatte. Danach kamen unter den Dach der Treuhand-Anstalt jedoch Zweifel darüber auf, ob nun die SED oder der Kulturbund Eigentümer des Verlages waren. Im Februar 1995 erwarb Lunkewitz den Aufbau-Verlag zum zweiten Mal, diesmal vom Kulturbund. Doch wiederum verfing er sich im Räderwerk der Behörden: Bei der BVS war man zu der Ansicht gelangt, der Kulturbund habe das Eigentum am Aufbau-Verlag verloren. Die Folge war, dass der zwischen Kulturbund und Lunkewitz geschlossene Kaufvertrag bis jetzt unwirksam blieb. Dies könnte sich ändern. Ein Vertreter der BVS erklärte vor dem Verwaltungsgericht, seine Behörde verzichte auf die Verwaltung des Verlages, es gebe aus Sicht der BVS keine Hindernisse für den Verkauf an Lunkewitz mehr. Im Raum steht auch das Angebot der BVS, Schadenersatz in Höhe von 100 000 Mark an Lunkewitz zu zahlen. Bevor es soweit ist, hat die Behörde bis zum 23. Dezember Bedenkzeit.

brun

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