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Ein Porträtkopf Alfred Flechtheims vom Künstler Hermann Haller im Museum Kunstpalast. Die Werke gehören zum Nachlass des Galeristen Alfred Flechtheim.

© Roland Weihrauch/dpa

Streit um NS-Raubkunst: Verlust und Verfolgung

15 Museen haben sich zusammengetan, um mit Ausstellungen und einer Datenbank den Kunsthändler Alfred Flechtheim zu würdigen. Doch die Erben attackieren das Projekt, weil sie nicht einbezogen wurden.

Die Verbrechen der Nationalsozialisten sind längst nicht aufgearbeitet, auch nicht im Bereich der Kunst, trotz nun schon jahrelanger Provenienz- oder Herkunftsforschung. Was wurde geraubt, was ging verloren, was tauchte wo wieder auf? Mit der Geschichte des Kunsthändlers Alfred Flechtheim rückt nun ein besonders kapitaler Fall in den Blick, wohl der komplizierteste der ganzen NS-Raubkunst-Geschichte.

Die fliehende Stirn, die geknickte Nase, der lauernde Blick – so hat Otto Dix ihn 1926 gemalt, den Kunsthändler Alfred Flechtheim (1878–1937), seine unverkennbare Physiognomie, die eins war mit dem Beruf des Mannes. Händler war er schon von Herkunft her, er entstammte einer jüdischen Familie von Getreidehändlern aus Münster. Aber er war mehr als ein Händler. Ein „Marchand-Amateur“ wollte er schon in jungen Jahren sein, ein Händler-Liebhaber der Kunst. In der Weimarer Republik war er der bedeutendste seiner Zunft, er kaufte, was er liebte, er handelte damit, und am Ende, nach der Weltwirtschaftskrise, ging er bankrott, längst schon von den Nazis diffamiert als „Kunstjude“.

Unzählige Bilder der Klassischen Moderne gingen durch seine Hände, und das ist der Dreh- und Angelpunkt eines Streits, dessen Ende noch nicht abzusehen ist. Die Nationalsozialisten verfolgten Flechtheim, sie zwangen ihn ins Exil, sie konfiszierten seine Bilder, und einer der Ihren, ein Parteimitglied, übernahm die Düsseldorfer Stammgalerie Flechtheims, allerdings wohl im Einverständnis mit Flechtheim – um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Bilder, die die Nationalsozialisten 1941 aus der Wohnung von Flechtheims Ehefrau Betty holten, wurden „verwertet“, wenn sie nicht schon vorher in alle Winde zerstreut worden waren. Betty hatte sich ihrer Deportation durch Selbstmord entzogen.

Da wird die Historie zum Fall Flechtheim. Zahlreiche Museen, in Deutschland, aber auch bis hin zum New Yorker MoMA, besitzen Gemälde, von Picasso, Beckmann, Klee, Léger, um nur einige zu nennen, Bilder, die sich einst im Besitz Flechtheims befanden. Ob immer auch in seinem Eigentum, ist eine heikle Frage, Flechtheim hatte Geschäftspartner, er handelte bisweilen mit Kommissionsware, und was sich in seiner Wohnung befand – dokumentiert durch Fotos von 1929 –, dürfte zum Teil aus der legendären Berliner Galerie am Lützowufer 13, ab 1921 dem Zentrum von Flechtheims Aktivitäten, genommen worden sein.

Jetzt haben sich 15 Museen in 13 deutschen Städten sowie Zürich zusammengetan, um eine virtuelle Ausstellung zu starten. Sie zeigen, welche Werke in ihren Sammlungen aus Flechtheims Galerien stammen und welche Wege sie bis in die heutigen Museen genommen haben, und haben die Website www.alfredflechtheim.com gestaltet. Die Absicht ist löblich: „Seit 2009 vermuten die Erben bei zahlreichen Werken mit der Provenienz Flechtheim in Sammlungen von Museen im In- und Ausland einen verfolgungsbedingten Verlust“, heißt es auf der Website. Die seither an den einzelnen Museen betriebenen Recherchen „waren der Ausgangspunkt für das Projekt, das Flechtheims außergewöhnliches Wirken als Händler der vom Nationalsozialismus diffamierten Künstler, den abrupten Bruch in der Biografie, seine damit verbundenen Verlusterfahrungen und das tragische Schicksal seiner Familie würdigt“. Allerdings beteiligen sich nicht alle Museen, die Bilder mit der Provenienz Flechtheim ihr Eigen nennen. So haben die Staatlichen Museen Berlin mit der Neuen Nationalgalerie die Teilnahme abgelehnt.

Denn es gibt Unklarheiten. Nicht einverstanden mit dem Projekt sind die Erben Flechtheims, voran der 67-jährige Großneffe Flechtheims, Michael R. Hulton. Parallel zur Projektvorstellung im Düsseldorfer Museum Kunstpalast ließ er über seine Anwälte am Mittwoch mitteilen: „Wir als Erben können das Projekt nicht unterstützen, weil wir von den beteiligten Museen nicht einbezogen wurden und weil das Verhalten einiger Einrichtungen in keiner Weise den Grundsätzen der ,Gemeinsamen Erklärung’ von 1999 entspricht.“ Diese Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen regelt das Vorgehen bei „NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut“ und setzt die „Washingtoner Erklärung“ vom Jahr zuvor um, derzufolge unabhängig von juristischen Einwänden eine „faire und gerechte Lösung“ zwischen anspruchsberechtigten Erben und öffentlichen Einrichtungen gesucht werden soll.

In der Praxis bedeutet das meist die Rückgabe fraglicher Kunstwerke, so wie vor Wochen erst das Kölner Museum Ludwig Oskar Kokoschkas „Portrait der Schauspielerin Tilla Durieux“ zurückgegeben hat – an die Erben Flechtheims. Das Gemälde war 1934, also nach dem Weggang Flechtheims, aus dessen Düsseldorfer Galerie an den Kölner Sammler Haubrich verkauft worden, obgleich es Flechtheim noch 1931 ausdrücklich als Privatbesitz gekennzeichnet hatte.

Andere Museen verschließen sich bislang <der Auseinandersetzung. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München erklärten bereits 2010 ihre Recherchen für abgeschlossen. Sie betreffen unter anderem sechs Werke von Max Beckmann. Die Düsseldorfer Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, die eine Sammlung ausschließlich erstrangiger Werke der Moderne besitzt, zeigt sich neuerdings zugeknöpft, es geht um Arbeiten von Paul Klee. In beiden Institutionen sind Kernbestände der Sammlungen betroffen, das erklärt die Abwehrhaltung. Das New Yorker Museum of Modern Art besitzt drei Arbeiten von George Grosz, die einst durch Flechtheims Hände gingen. Ein Rückgabeersuchen lehnte das Museum 2011 ab – und bekam vor Gericht Recht, da bereits Verjährung eingetreten war. Eine Einrede, die die „Washingtoner Erklärung“ von 1998 gerade ausschließen wollte. Doch daran fühlte sich das MoMA nicht gebunden. Flechtheim war 1933 dem Anschein nach freiwillig nach Paris und später London übersiedelt und machte weiter Geschäfte mit seinem Düsseldorfer Kompagnon.

Die Unterlagen von Flechtheims Berliner Galerie gingen 1943 im Bombenhagel unter, diejenigen seiner Londoner Exilgalerie – Ironie der Geschichte – bereits bei einem deutschen Angriff 1940. Ob Flechtheim in den letzten Jahren vor 1933 vollständige Geschäftsbücher geführt hat, ist fraglich. Im Durcheinander von Insolvenz, Pfändungen und Ansprüchen von Geschäftspartnern verlieren sich die Spuren der meisten Kunstwerke.

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