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Kultur: Suhrkamp: 2,2 Millionen Euro an Barlach

Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts am gestrigen Mittwoch muss der Suhrkamp Verlag über zwei Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitenheitengesellschafter Hans Barlach auszahlen. Die Entscheidung ist eine weitere juristische Schlappe für Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihre Familienstiftung, die am Unternehmen 61 Prozent hält.

Nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts am gestrigen Mittwoch muss der Suhrkamp Verlag über zwei Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitenheitengesellschafter Hans Barlach auszahlen. Die Entscheidung ist eine weitere juristische Schlappe für Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihre Familienstiftung, die am Unternehmen 61 Prozent hält. Erst Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die die Witwe des Altverlegers Siegfried Unseld als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den 2010 nach Berlin umgezogenen Verlag Veranstaltungsräume in ihrer Villa in Berlin-Nikolassee gemietet und Barlach nicht informiert. Dagegen legte Unseld-Berkéwicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Frankfurter Handelskammer ist noch nicht rechtskräftig. In nächster Instanz kann das Oberlandesgericht angerufen werden.

Barlach berief sich erfolgreich auf eine Vereinbarung, derzufolge sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des mittlerweile abgerissnen Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf eines seiner Konten hätte überwiesen werden müssen. Die genaue Summe beläuft sich auf 2,184 Millionen Euro. Die Anwälte der Familienstiftung argumentierten vergeblich, dass mit dem Bilanzgewinn die finanziellen Reserven des Unternehmens gestärkt werden sollten. Notfalls, ließ das Gericht verlauten, hätte eben ein Darlehen aufgenommen werden müssen, um die Ansprüche der Medienholding Winterthur zu erfüllen. Barlach und Unseld-Berkéwicz liefern sich seit Jahren einen Machtkampf. Das entscheidende Verfahren ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschließen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt außergerichtlich zu lösen. Tsp

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