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Kultur: Suhrkamp begründet Klage vs. Winterthur

Die Kampfansage an die neuen Gesellschafter ist längst formuliert, nun scheint auch die juristische Abwehrstrategie des Suhrkamp Verlags festzustehen. Heinrich Lübbert, Hausanwalt des Frankfurter Verlags, will die Winterthur AG mit ihren neuen Anteilseignern Hans Barlach und Claus Grossner mit drei Argumenten aus der Gesellschaft ausschließen; jedes einzelne davon sei hinreichend.

Die Kampfansage an die neuen Gesellschafter ist längst formuliert, nun scheint auch die juristische Abwehrstrategie des Suhrkamp Verlags festzustehen. Heinrich Lübbert, Hausanwalt des Frankfurter Verlags, will die Winterthur AG mit ihren neuen Anteilseignern Hans Barlach und Claus Grossner mit drei Argumenten aus der Gesellschaft ausschließen; jedes einzelne davon sei hinreichend. So berichtet es das Magazin „Focus“. Bei Erfolg der Klage sollen die 29 Prozent Anteile der Schweizer Medienholding, die die beiden Hamburger Investoren von Andreas Reinhart übernommen hatten, den anderen Gesellschaftern gegen eine Abfindung zufallen. Erstens hätte die Transaktion nach deutschem Recht durch die Mitgesellschafter genehmigt werden müssen, obwohl sie in der Schweiz stattgefunden hat, weil sie die Gesellschafterstruktur bei Suhrkamp mittelbar betreffe. Zweitens hätten die übrigen Gesellschafter dem Verkauf der AG-Anteile zustimmen müssen. Der dritte Vorwurf: Die neuen Aktionäre hätten sich gesellschaftsschädigend verhalten. In Interviews hatten Barlach und Grossner der Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz Missmanagement vorgeworfen und dies mit Details aus der Bilanz zu belegen versucht. Tsp

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