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Urheberrecht: Google wehrt sich gegen Kritik an Buchsuche

Im Streit um die Google-Buchsuche wehrt sich das Unternehmen gegen die Kritik von Urheberrechtsschützern.

Man habe nach dem US-Prinzip des „Fair Use“ gescannt, sagte die zuständige Managerin Annabella Weisl am Mittwoch in Berlin. Demnach sind nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material erlaubt, wenn sie zum Beispiel der öffentlichen Bildung dienen. Das Internetunternehmen hat seit 2004 rund sieben Millionen Bücher, darunter auch deutschsprachige Werke, eingescannt und im Internet öffentlich recherchierbar gemacht – ohne die Autoren um Erlaubnis zu fragen. 2005 verklagten US-Autoren- und Verlegerverbände Google wegen Verletzungen der Urheberrechte.

Mit Blick auf ihre Rechte in den USA sind auch deutsche Autoren von der Sammelklage betroffen. Im Herbst 2008 kam es zum „Google Book Settlement“. Dieser Vergleich soll regeln, dass die Autoren Entschädigungen erhalten oder die Entfernung ihrer Werke verlangen können. Die Vereinbarung bedarf noch der Genehmigung des zuständigen US-Gerichtes. Laut der deutschen VG Wort können Autoren und Verlage sich dem Vergleich entziehen oder Einspruch erheben. Dies musste ursprünglich bis 5. Mai erfolgen, die Frist wurde jedoch auf 4. September verlängert. ddp

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