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Kultur: Urhebervertragsrecht: Dichter dran

"Dichter haben immer Recht", zitierte Claudia Baumhöver jene Bemerkung Bucharins zu Stalin, die Ossip Mandelstam erst einmal das Leben rettete. Und daher hoffe sie, fuhr die Hörbuch-Verlegerin am Montag in der öffentlichen Anhörung zweier Bundestagsausschüsse zum Regierungsentwurf für das Urhebervertragsrecht fort, dass die Dichter tatsächlich Recht haben und auch wir überleben.

"Dichter haben immer Recht", zitierte Claudia Baumhöver jene Bemerkung Bucharins zu Stalin, die Ossip Mandelstam erst einmal das Leben rettete. Und daher hoffe sie, fuhr die Hörbuch-Verlegerin am Montag in der öffentlichen Anhörung zweier Bundestagsausschüsse zum Regierungsentwurf für das Urhebervertragsrecht fort, dass die Dichter tatsächlich Recht haben und auch wir überleben. Was haben Stalin und das Urhebervertragsrecht gemeinsam?

Die Parlamentarier, denen die traurige Rolle Bucharins zugedacht ist, verziehen keine Miene. Schließlich haben die Medienunternehmen seit der ersten Lesung des Entwurfs im Mai in bemerkenswerter Schärfe und Einigkeit protestiert. Die freien Kreativen - Übersetzer, Autoren, Journalisten, Bildreporter, Komponisten - dagegen begrüßen die Novelle. Sie soll ja auch ihre Verhandlungsposition stärken. Zwischen beiden Seiten kommt es auf der gut besuchten Anhörung zu teilweise erregtem Schlagabtausch.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll das seit 1965 angekündigte Urhebervertragsrecht freien Kreativen ermöglichen, "auf Augenhöhe" mit den Verwertern zu verhandeln. Derzeit müssten sie die vorgegebenen Verträge akzeptieren und ihre Rechte ohne weiteres Hoonorar abtreten ("Buy out"-Verträge). Die Jahresbruttoeinkommen der Kreativen bewegten sich daher seit 10 Jahren zwischen 20 000 und 40 000 Mark, obwohl die Medienbranche expandiere. Daher spricht der Regierungsentwurf den Urhebern einen einklagbaren Anspruch auf "angemessene Vergütung" zu, die die Urheber und Verwerter jeder Branche gemeinsam in Vergütungsregeln ähnlich einem Tarifvertrag aushandeln sollen.

Der Entwurf hat erkennbar dieselbe Stoßrichtung wie die Gründung der Künstlersozialkasse 1983. Während diese Künstlern, Publizisten, Fotografen, Komponisten und Lektoren Krankenkassen- und Rentenleistungen zu Arbeitnehmer-Konditionen ermöglicht, schafft das Urhebervertragsrecht Rahmenbedingungen für die Auftragsverhandlungen. Die freien Kreativen, deren Zahl in den letzten 20 Jahren durch das "Outsourcing" stark gewachsen ist, verrichten oft die Arbeit von Angestellten - jedoch schlechter bezahlt und auf eigenes Risiko.

Mit dem Entwurf sieht Gerhard Schricker vom Max-Planck-Institut für Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht den "Traum vom gerechten Urheberrecht" in Erfüllung gehen. Stefan Meuchel (Verwertungsgesellschaft Bild) erinnert auf der Anhörung an keinen Geringeren als den Urvater des Vertragsrechts, Jean-Jacques Rousseau: "Wenn sich der Stärkere und der Schwächere begegnen, ist es die Freiheit, die unterdrückt, ist es das Gesetz, das befreit."

Die Buch- und Zeitungsverlage sowie die Rundfunk- und Fernsehunternehmen sehen dagegen einen Verstoß gegen die Vertragsfreiheit und einen verfassungswidrigen Zwang zum Tarifvertrag, der zudem ein verbotenes Kartell darstelle. Außerdem sind die Branchen der Überzeugung, schon jetzt "ordentlich" zu bezahlen; allenfalls die Übersetzer gelten als Ausnahme. Weil auch die Bundesregierung die Honorare der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten lobend wähnt, fragt Carl Eugen-Eberle (ZDF), warum man die "Axt an bewährte Strukturen des Urheberrechts" lege.

All diesen mit juristischen Gutachten belegten Kritikpunkten widersprechen die Vertreter der freien Kreativen, unter ihnen der Schriftsteller Martin Walser, mit eigenen Expertisen und Erfahrungen. Vertragsfreiheit besäßen auch sie gern, sagt Thomas Brovot (Verband der Übersetzer), doch ihnen würden die Konditionen diktiert.

Während sich die Urheber einig sind, setzen die Verwerter unterschiedliche Schwerpunkte. Die international operierende Filmwirtschaft sieht in dem Entwurf schlicht ein "Verwertungshindernis". Die Zeitungsverleger äußern fundamentale Kritik an der arbeitnehmerähnlichen Behandlung von Selbständigen, während ARD und ZDF heftig poltern, jedoch vor allem gegen drei Aspekte opponierten: dass Urheber einen gesetzlichen Korrekturanspruch erhalten, neue Verwertungsformen verbieten und bei neuen Nutzungen auch bis zu 20 Jahre alte Verträge überprüfen lassen können. Zurückhaltend dagegen die Musikverleger: Sie wünschen nur, dass Verträge nicht nach 30 Jahren kündbar sind.

Den Vogel aber schießt Christian Strasser ab, der Justiziar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Er wirft dem Bundesjustizministerium vor, es gebe in den Schubladen bereits einen neuen Gesetzestext, der "im Dezember durch das Parlament gepeitscht" wird. Die Anhörung - eine Farce?

Strasser gehört zu jenen Verbandsvertretern, mit denen das Bundesjustizministerium informelle Gespräche über den Entwurf führt. Sie scheinen auf der Stelle zu treten, allein die Haftung des ersten Verwerters für alle weiteren ist offenbar fallen gelassen worden. Die Erregung des Börsenvereinsjustiziars scheint ein Hinweis darauf zu sein, dass die Medienunternehmen ihr Schicksal bald in die Hände Stalins legen müssen.

Jörg Plath

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