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Kultur: Urhebervertragsrecht: Putzen gehen ist lukrativer

Nicht einmal als spreetauglich konnte das kleine Ruderboot noch gelten. Schwer beladen mit 667 übersetzten Büchern wäre es wohl umstandslos in den trüben Fluten untergegangen.

Nicht einmal als spreetauglich konnte das kleine Ruderboot noch gelten. Schwer beladen mit 667 übersetzten Büchern wäre es wohl umstandslos in den trüben Fluten untergegangen. Also schoben die Literaturübersetzer ihre nicht ganz uneigennützigen Geschenke für die Bundestagsabgeordneten lieber auf der Straße vor den Haupteingang des Reichstages und übergaben sie dort Wolfgang Thierse. Auf die Bitte, sich für die geplante Reform des Urhebervertragsrechts einzusetzen, reagierte der Bundestagspräsident wohlwollend: "Ich kann nur hoffen, dass das Ergebnis der Beratungen die Lage der Übersetzer bessert."

Nach den Protesten von Medienunternehmen (siehe Tagesspiegel vom 18.9.) gegen die Novelle meldeten sich mit dieser Aktion erstmals die in der Dienstleistungsgewerkschaft "ver.di" organisierten Literaturübersetzer, Schriftsteller und Journalisten zu Wort. Sie begrüßen die Gesetzesänderungen, die Mitte Oktober im Rechtsausschuss beraten werden - und ihre Situation verbessern sollen.

Um den Bundestagsabgeordneten die Notwendigkeit der Reform vor Augen zu führen, habe sie jedem Buch ein Schreiben des Übersetzers hinzugefügt. In diesen Briefen, die dem Tagesspiegel auszugsweise vorliegen, nennen die Übersetzer neben den notwendigen Recherchen ("... mussten wir uns mit den komplexen Zusammenhängen der aktuellen Neurowissenschaft und der Gehirnforschung bekannt machen") auch konkrete Zahlen.

Danach beträgt der monatliche Umsatz eines Übersetzers zwischen 2000 und 3500, in Einzelfällen auch 4500 oder 1125 Mark. Davon ist ein Drittel, manchmal die Hälfte, als Betriebsausgabe abzuziehen, "da ich", wie ein Übersetzer schreibt, "als Freiberufler alle Geschäftskosten selbst tragen muss und keine Sozialleistungen wie bezahlten Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. bekomme (von betrieblicher Altersversorgung oder Arbeitslosenversicherung ganz zu schweigen)". Das zu versteuernde Bruttoeinkommen der hoch qualifizierten Selbständigen liegt daher zwischen 1500 und 2500 Mark, manchmal erarbeitet in "bis zu 12 Stunden am Tag und sieben Tagen in der Woche".

Vergleichbare Honorare weist der "Bericht der Bundesregierung über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland" aus dem letzten Jahr auch für Autoren, freie Journalisten, Bildreporter, Gestalter und andere aus. Nur einem einzigen Übersetzer glückte es übrigens, eine "prozentuale Beteiligung am Verkauf im Erfolgsfall" auszuhandeln. Über Beteiligungen an den Erlösen aus einer Buchclub- und Taschenbuchausgabe ließen die Verlage "nicht mit sich handeln".

Von einer "angemessenen Vergütung", begründet Bundesjudstizministerin Herta Däubler-Gmelin denn auch das Gesetz, könne im Gegensatz zu anderen freien Berufen keine Rede sein. Die Selbständigen der Medienbranche sollen "auf Augenhöhe" mit Verlagen und Sendern verhandeln können. Bisher werden teilweise vorhandene Normverträge nicht angewandt. Die Novelle zwingt die Urheber- und Verwerterverbände, sich auf verbindliche Vergütungssätze zu einigen. Zehn Jahre lang soll der Anspruch auf "angemessene Vergütung" einklagbar sein. So sollte unmöglich werden, was ein Übersetzer in seinem Brief vermerkt: Er habe "in zwölf Jahren ... einen monatlichen Rentenanspruch von 20 (!) Mark erwirtschaftet".

Jörg Plath

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