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Kunstberater Helge Achenbach.

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Urteil im Betrugsprozess gegen Kunstberater: Sechs Jahre Haft für Helge Achenbach

In Essen ist ein Urteil gefallen: Der Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach muss für sechs Jahre in Haft. Das Landgericht macht damit deutlich, dass Betrug auch im Kunstmarktbetrieb mit seinen "eigenen Regeln" kein Kavaliersdelikt ist.

Der Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Im Prozess um Betrug an vermögenden Kunden sprach das Landgericht Essen den 62-Jährigen am Montag schuldig. Das Gericht macht mit diesem Urteil deutlich, dass Betrug auch im Kunstmarktbetrieb mit seinen "eigenen Regeln" kein Kavaliersdelikt ist. Vermutlich hatte Achenbachs Geständnis und die gezeigte Reue dazu geführt, dass das Gerichtsurteil etwas milder ausfiel als die von der Anklage geforderten sieben Jahre Haft. Das Landgericht Essen sprach den 62-Jährigen unter anderem des Betrugs in 18 Fällen schuldig. Der Haftbefehl gegen den seit Juni 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Achenbach bleibt wegen Fluchtgefahr bestehen. Seine Anwälte hatten versucht, wegen gesundheitlicher Probleme ihres Mandanten, eine Aussetzung des Haftbefehls bis zur Vollstreckung des Urteils zu erwirken. Achenbachs Verteidiger sagten, dass sie eine Revision des Urteils prüfen werden.

Achenbach hatte gestanden, den 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht sowie den Pharma-Unternehmer Christian Boehringer betrogen zu haben. Der einst angesehene und weltweit vernetzte Kunstexperte hatte seinen vermögenden Kunden bei Kunstverkäufen verdeckte Preisaufschläge berechnet und dafür auch Rechnungen gefälscht. Die Anklage hat sieben Jahre Haft für Achenbach gefordert. Nach Ansicht seiner Verteidiger soll das Strafmaß für den 62-Jährigen deutlich darunter liegen.

Laut Anklage entstand bei den Kunst- und Oldtimerverkäufen an Albrecht ein Schaden von insgesamt fast 20 Millionen Euro. Achenbach hatte die Betrugsvorwürfe bei den Fahrzeugverkäufen stets zurückgewiesen. Er habe seinen Duzfreund Albrecht über die Preisaufschläge aufgeklärt. Einen schriftlichen Vertrag zwischen Achenbach und dem Milliardär gab es nicht. Nach dem Tod Albrechts hatte dessen Witwe die Rechnungen überprüft und Unregelmäßigkeiten entdeckt. Eine Strafanzeige der Familie Albrecht hatte die Ermittlungen gegen Achenbach in Gang gebracht.

Achenbach hatte vor Gericht mehrmals Reue gezeigt

Achenbach hatte vor Gericht mehrmals Reue gezeigt und sich entschuldigt. In seinem Schlusswort hatte er unter Tränen gesagt, dass er sich für seine Taten schäme. Er wisse, dass er eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe. Achenbachs Firmen- und Restaurantkette ist inzwischen insolvent. Seine umfangreiche Kunstsammlung wird demnächst versteigert. Vom Landgericht Düsseldorf war Achenbach in einem Zivilprozess zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt worden. Das Urteil hat er angefochten.

Für Achenbachs mitangeklagten ehemaligen Geschäftspartner forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Beide hatten bei der inzwischen aufgelösten Kunstberatungsfirma Berenberg Art Advice gearbeitet. Die Verteidigung forderte Freispruch für Stefan H. (mit dpa)

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