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Kultur: Verbot der Dresdner „Weber“ bleibt

Das Dresdner Staatsschauspiel muss seine umstrittene Inszenierung des GerhartHauptmann-Stücks „Die Weber“ vorerst vom Spielplan nehmen. Das Landgericht Berlin wies gestern – wenige Stunden vor der geplanten nächsten Aufführung – einen Antrag auf Aussetzung einer Einstweiligen Verfügung zurück.

Das Dresdner Staatsschauspiel muss seine umstrittene Inszenierung des GerhartHauptmann-Stücks „Die Weber“ vorerst vom Spielplan nehmen. Das Landgericht Berlin wies gestern – wenige Stunden vor der geplanten nächsten Aufführung – einen Antrag auf Aussetzung einer Einstweiligen Verfügung zurück. Diese hatte der Berliner Theaterverlag Felix Bloch Erben im Auftrag der Enkelin des Autors, Anja Hauptmann, erwirkt. Eine Verhandlung über den Widerspruch des Theaters ist für den 11. Januar nächsten Jahres angesetzt.

Regisseur Volker Lösch hatte dem Hauptmann-Drama Textpassagen beigefügt, in dem sich Dresdner Bürger in drastischen Worten über Arbeitslosigkeit und Armut äußern. Die Verfügung untersagt die Aufführung aller Szenen mit dem „Chor der Arbeitslosen“, dessen Auftritt seit Wochen wegen scharfer Angriffe auf Politiker und andere Prominente für Aufsehen sorgt. Dresdens Intendant Holk Freytag wollte gestern Abend im Schauspielhaus Film-Ausschnitte der Aufführung zeigen und mit dem Publikum diskutieren. Hauptmanns 1893 uraufgeführte „Weber“ handeln vom Elend der schlesischen Textilarbeiter und ihrem Aufstand Mitte des 19. Jahrhunderts. Tsp/ddp

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