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Kultur: Verleger: Vorschlag zum Urheberrecht reicht nicht

Als unzureichend hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Änderungen am Entwurf für ein Urhebervertragsrecht bezeichnet. Es sei "praxisfern, verfassungsrechtlich bedenklich und verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht", sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen am Dienstag in Berlin, "Gerichte mit der Festsetzung von Gebührentabellen für Urheber zu befassen".

Als unzureichend hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Änderungen am Entwurf für ein Urhebervertragsrecht bezeichnet. Es sei "praxisfern, verfassungsrechtlich bedenklich und verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht", sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen am Dienstag in Berlin, "Gerichte mit der Festsetzung von Gebührentabellen für Urheber zu befassen". Aus gutem Grund sei eine Tariffestsetzung durch staatliche Stellen im kollektiven Arbeitsrecht durch das Grundgesetz ausgeschlossen. Heinen kritisiert, dass Autoren-Honorare nach wie vor durch kollektive Vergütungsregeln festgesetzt werden sollen. Unverändert sei geplant, dass bei Streitfällen die Preise von Oberlandesgerichten "nach billigem Ermessen" festgesetzt werden. "Auch die überarbeiteten Vorstellungen aus dem Bundesjustizministerium geben den Richtern keine Kriterien dafür an die Hand."

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