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Waldschlößchenbrücke: Gericht lehnt Elbtunnel-Antrag ab

Dresdens Bürgermeister Lutz Vogel erringt einen Etappensieg: Der Plan der Gegner der Waldschlösschenbrücke, einen Elbtunnel-Bau gerichtlich durchzusetzen, ist vorerst gescheitert. Sie wollen so den Unesco-Welterbetitel des Dresdener Elbtals erhalten.

Gegner der umstrittenen Waldschlößchenbrücke in Dresden sind vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, ihren angestrebten Bürgerentscheid über den Bau eines Elbtunnels juristisch durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag ab.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die vom amtierenden Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) vorgebrachten Einwände gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens rechtens seien, hieß es zur Begründung. Damit drohe eine Abstimmung der Dresdner, ohne dass deren Rechtmäßigkeit klar sei. Zudem sei es nicht zwingend, dass der Bürgerentscheid am 8. Juni und damit am selben Tag wie die Dresdner Oberbürgermeisterwahl stattfinden müsse.

Nicht klar, ob Vogels Bedenken richtig sind

Die Dresdner Richter ließen ausdrücklich offen, ob Vogels Bedenken zutreffend seien. Sie bezeichneten es als derzeit lediglich nicht ersichtlich, dass dessen Widerspruch "offensichtlich rechtswidrig oder willkürlich" sei.

Gegen die Entscheidung können die Tunnel-Befürworter Beschwerde vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Sie hatten in den vergangenen Monaten rund 50.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Ein Tunnel anstelle der Brücke ist aus ihrer Sicht die einzige Möglichkeit, um den Unesco-Welterbetitel für das Dresdner Elbtal zu erhalten.

Die Aberkennung des Welterbetitels steht kurz bevor

Durch die Brücke, deren Bau im November begann, droht dem Elbtal bereits auf der nächsten Sitzung des Unesco-Welterbekomitees vom 2. bis 10. Juli im kanadischen Quebec die Titel-Aberkennung.

Der Stadtrat hatte das Tunnel-Bürgerbegehren Ende April für zulässig erklärt, Vogel jedoch dagegen Widerspruch eingelegt. Er begründete dies unter anderem mit mangelhaften Angaben zu den Baukosten. Derzeit prüft das Regierungspräsidium Dresden den Stadtratsbeschluss. (mpr/ddp)

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