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Kultur: Was sich 2002 für die Bürger ändert: Neue Rente und alter Beitragssatz

Private Altersvorsorge. Die neue zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge ("Riester-Rente") soll das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus abfedern.

Private Altersvorsorge. Die neue zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge ("Riester-Rente") soll das Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus abfedern. Zum Aufbau dieses zweiten Fundaments der Alterssicherung stellt der Staat Fördermittel in Milliardenhöhe bereit. Im Jahr 2002 erhält die Höchstförderung, wer einen geprüften Altersvorsorgevertrag abschließt und dafür ein Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens zurücklegt. Dieser vom Staat geförderte Vorsorgebeitrag steigt bis zum Jahr 2008 auf vier Prozent des Einkommens an. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus den Eigenbeiträgen und den staatlichen Zulagen zusammen. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher ist die staatliche Förderung. Werden vier Prozent des Einkommens angespart, beträgt die jährliche Zulage am Ende pro Kind 185 Euro (361,83 Mark). Die Eigenvorsorge ist freiwillig, aber dennoch empfehlenswert, weil nur mit ihr künftige Rentenlücken ausgeglichen werden können.

Kindererziehungszeiten. Wer Kinder erzieht, bekommt diese Zeit künftig bei der Rente höher angerechnet. Väter oder Mütter, die wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten und deswegen unterdurchschnittlich verdienen, erhalten ihr individuelles Entgelt rentenrechtlich bis zum Durchschnittseinkommen aufgewertet. Diese Regelung gilt - aus finanziellen Gründen - aber nur für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.

Hinterbliebenenrente. Einschnitte werden bei den Hinterbliebenenrenten wirksam, sofern die Partner jünger als 40 Jahre sind. Die Witwen- und Witwerrente wird in künftigen Fällen von 60 auf 55 Prozent gesenkt. Sind Kinder vorhanden, gibt es aber zusätzliche Renten-Entgeltpunkte.

Beitragssatz. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt zum 1. Januar 2002 unverändert bei 19,1 Prozent. Die ursprünglich geplante leichte Absenkung auf 19,0 Prozent musste die Regierung wegen der Einnahmeausfälle bei den Rentenkassen fallen lassen, die durch die schwache Konjunktur und den schlechten Arbeitsmarkt bedingt waren.

Beitragspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Arbeitseinkommen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden angehoben und erstmals in Euro festgesetzt: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen auf 4500 Euro oder 8801 Mark (bislang 4448 Euro oder 8700 Mark) monatlich. In den neuen Ländern liegt der Wert künftig bei 3750 Euro (bislang umgerechnet 3732 Euro). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von derzeit 6525 Mark oder 3336 Euro auf 3375 Euro im Monat. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen. Diese stiegen im Jahr 2000 um 1,4 Prozent in den alten und um 1,6 Prozent in den neuen Ländern.

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