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Immer mehr Hollywood-Produktionen entstehen in Berlin oder Babelsberg. Shooting von George Clooneys "The Monuments Men" am vergangenen Montag vor dem Alten Museum.

© Geissler-Fotopress

Was sind Kulturgüter wert?: Austausch und Ausnahme

Europa und die USA wollen ein Freihandelsabkommen schließen. Kulturgüter müssen davon ausgenommen sein - sagen Politiker vieler europäischer Länder. Weil sonst die Vielfalt eingeschränkt wird. Doch es gibt auch Befürworter einer grenzelosen Liberalisierung.

Kulturgüter sind ein eigen Ding. Zum einen sind sie schöpferische Leistungen, zum anderen handelbare Ware. Einerlei, ob sie in physischer Gestalt vorliegen, wie Gemälde, Designobjekte, Architektur, oder ob sie lediglich eines Speicher- und Übertragungsmediums bedürfen, wie Literatur oder Musik, wie alle Wissenschaft, die sich immer mehr ins Internet verflüchtigt. Im Güteraustausch kommt ihr Geldwert zum Tragen. Literatur wird in Buchform verkauft, Musik noch oft auf CD erworben, und Filme werden als Kopie im Kino abgespielt. All das ist kostenpflichtig.
Güter werden gehandelt und besteuert, sie unterliegen zahlreichen Regelungen von Eigenschaften und Vertriebsformen. Sie sind doch nicht so frei, wie es das Wort vom „freien Handel“ nahelegt. Den internationalen Austausch zu liberalisieren, ist Ziel des Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommens (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP), das die Europäische Union und die USA miteinander schließen wollen. EU und USA erhoffen sich vom Abbau der Handelshemmnisse einen deutlichen Wachstumsschub.
Doch der Kultursektor ist besorgt. Seit Jahren kämpft Frankreich für die exception culturelle, die „Ausnahmeregelung für Kultur“, wo immer sie von der Anwendung übergreifender Regeln bedroht sein könnte. Für Frankreich gilt insbesondere die heimische Filmproduktion als schützenswertes nationales Kulturgut.
In Deutschland stehen ebenfalls Filmförderung und Buchpreisbindung im Brennpunkt. Mehr noch, das gesamte Gefüge der öffentlichen Kulturfinanzierung geriete ins Wanken, soweit es sich dabei um handelbare, mit privaten Erzeugnissen konkurrierende Güter handelt. Das betrifft vor allem die öffentlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten. Fälschlicherweise ist immer von „Subventionen“ die Rede – die auch der EU selbst ein Dorn im Auge sind –, obgleich dieser Begriff auf kulturelle Güter nur in einzelnen, eng umgrenzten Bereichen zutrifft, nicht jedoch für den weiten bereich der regulären Kulturfinanzierung etwa von Theatern oder Museen.
Kaum noch zu überblicken ist die stürmische Entwicklung in den digitalen Medien. Kulturelle „Güter“ wechseln auf digitale Produktions- und Vertriebswege. Bücher sind nicht länger bedrucktes Papier, sondern bedeuten lediglich den Zugang zu einem Speicher, desgleichen Filme und Musiktitel.
Die Verhandlungen mit den USA wird die EU-Kommission führen, denn an sie haben die Mitgliedstaaten der EU ihre Kompetenz in Sachen Außenhandel abgetreten. Allerdings bedarf die Kommission des Mandats der 27 Handelsminister. Darüber wird am 14. Juni in Dublin entschieden. Nicht nur der auf deutscher Seite zuständige Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler befürwortet ein umfassendes Mandat unter Einschluss der Kulturgüter. Sie sollen nicht von vornherein ausgenommen sein. Vor allem Großbritannien setzt hingegen auf Deregulierung. Dagegen hat die französische Kulturministerin Aurélie Filipetti eine Koalition von 15 EU-Mitgliedsstaaten geschmiedet, die sich in einem Brief an die irische Ratspräsidentschaft für die Bewahrung der exception culturelle ausgesprochen haben.
Das ganze Thema ist schon hoch kompliziert, und zudem ist die deutsche Politik darüber uneins. Im Gegensatz zu Rösler hat sich der deutsche Kulturstaatsminister dieser Initiative angeschlossen. Bernd Neumann (CDU), dessen besonderes Interesse der Filmwirtschaft gilt, bekräftigte wiederholt, die Kultur und insbesondere die Bereiche Film und Medien aus den Verhandlungen auszunehmen. „Der Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, der kulturellen Identität sowie der Meinungsvielfalt“ müsse das Ziel bleiben. Der Verfassungsauftrag zur Förderung der Kultur dürfe „in keiner Weise durch ein Freihandelsabkommen eingeschränkt werden“. Nur liegt die Federführung beim neoliberalen Minister Rösler. Der Bundestag hat sich gerade erst mit den Stimmen der Regierungskoalition auf die Seite der FDP gestellt.

Auch Regisseur Francois Ozon setzt sich für die "exception culturelle" ein

Immer mehr Hollywood-Produktionen entstehen in Berlin oder Babelsberg. Shooting von George Clooneys "The Monuments Men" am vergangenen Montag vor dem Alten Museum.
Immer mehr Hollywood-Produktionen entstehen in Berlin oder Babelsberg. Shooting von George Clooneys "The Monuments Men" am vergangenen Montag vor dem Alten Museum.

© Geissler-Fotopress

Die EU-Abgeordneten wiederum haben eine derartige Schutzmaßnahme Ende Mai mit großer Mehrheit befürwortet. Zwar ist das Votum des Parlaments für die Ministerriege nicht bindend. Doch da ein Vertrag mit den USA vom EU-Parlament ratifiziert werden muss, ist dies ein deutliches Signal an die Kommission, die Ratifizierung nicht aufs Spiel zu setzen. Und neben dem Europäischen Parlament müssen die einzelnen Mitgliedstaaten den Vertrag billigen. Die Deutsche Unesco-Kommission erinnert daran, „dass Deutschland und die Europäische Union ihren völkerrechtlichen Selbstverpflichtungen als Vertragsparteien des Unesco-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 nachkommen“ müssten. Diese Konvention ist seitens der EU und der Bundesrepublik bereits 2007 ratifiziert worden. Mittlerweile haben sich 120 Staaten angeschlossen – nicht jedoch die USA. Frankreich fördert seine Filmproduktion, die als ein integraler Bestandteil der nationalen Kultur geschätzt und verteidigt wird, über eine Steuer auf Kinokarten. Eine jüngst anlässlich der Filmfestspiele von Cannes verbreitete Resolution ruft den Kampf gegen die ökonomische Übermacht Hollywoods aus. Ihr Initiator, der französische Regisseur François Ozon – im vergangenen Jahr Mitglied der Jury der Berliner Filmfestspiele – erklärte, die Liberalisierung des Filmsektors zerstöre „die europäischen Kulturen und alles, was sie förderte und schützte“. In Cannes waren sich die anwesenden EU-Kulturminister einig, den Kultursektor zur Gänze aus den Verhandlungen herauszuhalten. Allerdings gibt es heute, anders als noch vor 20 Jahren bei den Verhandlungen zur Novellierung des „Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens“ (GATT), keinen massiven Widerstand seitens der USA gegen die europäischen Schutzmechanismen für die Kultur. Hauptverfechter einer völligen Deregulierung ist eher die Welthandelsorganisation WTO. Hingegen hat der EU-Handelskommissar, der belgische Ex-Außenminister Karel de Gucht, mehrfach betont, die bestehenden Regelungen und Subventionen einzelner EU-Staaten unangetastet zu lassen. Das Abkommen dürfe keine Regelungen enthalten, die „die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union beeinträchtigen, insbesondere im audiovisuellen Sektor“, äußerte er jüngst.

Die Bundesregierung insgesamt sieht ein „offenes Mandat“ als die bessere Voraussetzung zur Aufnahme der Verhandlungen an. Schließlich kann auch im endgültigen Vertrag zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken eine Ausnahmeregelung für die Kultur vereinbart werden. Wirtschaftsminister Rösler fürchtet die Befrachtung mit Einschränkungen. Er strebe, so erklärte er, „den großen Wurf an, keinen Minimalkonsens. Es würde deshalb schaden, bestimmte Bereiche auszuklammern“. Denn es gibt weitere Wirtschaftszweige, die auf Ausnahmeregelungen drängen, so die Landwirtschaft. Der Kultursektor, gemessen an seinem Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt, steht in ökonomischer Hinsicht nicht an erster Stelle der von dem Freihandelsabkommen erfassten Wirtschaftszweige. Im Übrigen ist Hollywood auch unter europäischen Kulturschutzregeln höchst erfolgreich. Zumal immer mehr amerikanische Filme in den Studios von Babelsberg oder in den Straßen Berlins gedreht werden. Auf die Sicherung dieser Produktionsstandorte, unter anderem mit deutschen Steuergeldern, ist gerade Kulturstaatsminister Neumann besonders stolz.

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