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Kultur: „Weber“-Streit: Staatsanwalt für Kunstfreiheit

Im Streit um die Inszenierung des Stücks „Die Weber“ am Dresdner Staatsschauspiel (Tsp. vom 18.

Im Streit um die Inszenierung des Stücks „Die Weber“ am Dresdner Staatsschauspiel (Tsp. vom 18.11.) wird es wohl nicht zu einem Verfahren wegen Volksverhetzung kommen. Zwar sei noch keine Entscheidung gefallen, doch habe die Freiheit der Kunst einen hohen Stellenwert, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Die Hürden für eine Verfolgung seien „eher nicht“ überschritten worden.

Im Stück sei klar, dass der Text etwas anderes wolle, als er vordergründig sage. „Es wird zum Ausdruck gebracht, was die geistige Unterschicht denken könnte“, erläuterte Schär. Damit wolle die Inszenierung die Menschen wachrütteln und zeigen, dass derlei Hetze nichts bringe. Unterdessen ist Sabine Christiansens Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Gericht eingegangen. Die TVModeratorin fordert die Streichung des Satzes, „wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen“. Dies habe mit Freiheit der Kunst nichts zu tun, argumentiert sie, sondern sei Gedankengut von Extremisten. ddp

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