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Kultur: Weitermachen!

Ein Frankfurter Urteil zum Suhrkamp Verlag.

Von Gregor Dotzauer

Bis zuletzt wurde von einem Showdown zwischen Hans Barlach und Ulla Unseld-Berkéwicz gemunkelt. Die Western-Metaphorik im Fall Suhrkamp sitzt eben viel zu tief in den Köpfen mancher Beobachter. Sie verleitet überdies dazu, die vermeintlich Gute und den vermeintlich Bösen im Kampf um die Zukunft des Verlages allzu eindeutig zu identifizieren. Norbert Höhne, der Vorsitzende Richter der 3. Kammer für Handelssachen des Frankfurter Landgerichts, der am Dienstagmorgen über die Klagen der Gesellschafter auf wechselseitigen Ausschluss zu befinden hatte, tat deshalb gut daran, beider Ansprüche zurückzuweisen. In seiner mündlichen Urteilsbegründung erklärte er, dass beiden Gesellschaftern schwere Verletzungen ihrer Pflichten angelastet werden könnten, die einen Ausschluss im Prinzip rechtfertigen. Die mögliche Auflösung der Gesellschaft wollte er jedoch nicht von Gerichts wegen anordnen: Auch Barlach hatte sich von einem Auflösungsantrag während des Verfahrens zurückgezogen.

Die Bedeutung der Entscheidung liegt in einem doppelten Umstand. Einerseits durfte Höhne juristisch nicht darauf Bezug nehmen, dass beide Kontrahenten längst in neue Auseinandersetzungen verstrickt sind. Andererseits konnte er nicht davor die Augen verschließen, dass die Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft in vollem Gange ist: Die Frankfurter Klagen datieren noch aus der Zeit vor der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens.

Die Symmetrie des Urteils geht indes vor allem zu Barlachs Lasten. Er sieht seinem drohenden Machtverlust im Rahmen einer neuen Verlagskonstruktion argwöhnisch entgegen und scheint deshalb daran interessiert zu sein, den Insolvenzplan scheitern zu lassen, um dann in einem Bieterverfahren den Gesamtverlag zu übernehmen. Erst am vergangenen Wochenende hatte sein Anwalt Carl Ulrich Mayer Unseld-Berkéwicz vorgeworfen, sie verzögere bewusst den Insolvenzplan. Der Verlag ließ umgehend mitteilen, neben dem sogenannte Rangrücktritt der Familienstiftung sei noch ein Bewertungsgutachten abzuschließen, das gerade erstellt werde.

Richter Höhne machte Barlachs Medienholding, die 39 Prozent der Anteile hält, unter anderem diffamierende Interviewpassagen zum Vorwurf, die Weitergabe interner Informationen sowie Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft und rechtsmissbräuchliche Gesellschafterbeschlüsse. Unseld-Berkéwicz, der Gesellschafterin der mit 61 Prozent beteiligten Unseld Familienstiftung, kreidete er an, die Informationsrechte der Medienholding beschnitten und private Interessen mit denen der Gesellschaft vermischt zu haben – etwa im Zusammenhang mit der teilgewerblichen Nutzung ihres Hauses in Nikolassee. Das Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es lässt sich in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht anfechten. Mit jedem Tag, den die Konflikte um den Insolvenzplan andauern, dürfte eine Rücknahme indes unwahrscheinlicher werden. Die moralische Zurechtweisung von Streithahn und Streithenne hat nämlich vor allem eine praktische Konsequenz: Egal, wer hier noch Federn lassen muss – es findet auf dem Hauptkampfplatz statt. Gregor Dotzauer

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