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Welfenschatz: Ein zweiter Fall Kirchner?

Die Preußenstiftung hat entschieden, den Welfenschatz nicht zurückzugeben. Der Anwalt, der die Erben der jüdischen Kunsthändler vertritt, spricht von einem "fatalem Signal".

Die Entscheidung kam spät, am Freitag Abend per Mail als Pressemitteilung – höchst unbequem für alle Medien, die Sonntag nicht und am Pfingstmontag feiertagsbedingt auch nicht erscheinen. Überhaupt nicht an jedoch kam die Mitteilung bei Rechtsanwalt Markus Stötzel aus Marburg, der die Erben der vier jüdischen Kunsthändler vertritt, die seit einem Jahr von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz den 1935 angekauften mittelalterlichen Welfenschatz zurückfordern. Zwar spricht die Pressemitteilung davon, dass die Stiftung den Anwalt ihre Entscheidung am Freitag mitgeteilt habe. Erfahren hat Stötzel die Entscheidung allerdings von Journalisten.

Schlechter Stil, das zumindest. Aber auch Zeichen einer Nicht-Kommunikation, wie sie offenbar den ganzen Vorgang gekennzeichnet hat. Stötzel spart dementsprechend auch nicht an harter Kritik. Die Entscheidung der Preußenstiftung stelle sechzig Jahre rückerstattungsrechtlicher Grundsätze auf den Kopf, sie sei ein fatales Signal, gerade auch angesichts der bevorstehenden Konferenz in Prag, in der das zehnjährige Bestehen der Washingtoner Prinzipien zur Restitution von verfolgungebedingt entzogener Kunst begangen werden soll. Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der Vorsitzender des Stiftungsrats der Preußenstiftung ist und sich in Restitutionsfragen, zuletzt in Fall des Münchner Streits um Paul Klees „Sumpflegende“, sehr klar positioniert hat, habe sich international keinen Gefallen getan, so Stötzel.

Ein Déjà-Vue. Dass die Preußenstiftung, die als vorbildlich in Sachen Restitution gilt und unter ihrem Dach auch die neugeschaffene Arbeitsstelle zur Provenienzrecherche beherbergt, sich die Entscheidung leicht gemacht hat, wird man nicht sagen können. Zwölf Seiten umfasst allein die Pressemitteilung, die die Argumentation der Gegenseite aufnimmt und ihnen minutiös entgegnet. Doch in manchen Passagen erinnert der Argumentationsduktus doch fatal an die für Berlin so unselige Debatte um die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ 2006. Da ist die Rede davon, dass die vier Kunsthändler, die im Oktober 1929 82 Objekte des Welfenschatzes kauften, schon vor 1933 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen seien. Ähnliches hatte man schon im Kirchner-Fall über die Familie Hess behauptet. Einer der Kunsthändler sei schon vor 1933 konkursreif gewesen, heißt es in den Darlegungen der Stiftung. Der Kauf des Welfenschatzes im Jahr der Weltwirtschaftskrise habe sich schon 1931 als „kaufmännische Fehldisposition“ erwiesen. Zudem sei der Preis, für den die verbleibenden 42 Objekte 1935 schließlich an den preußischen Staat als alleinigen Interessenten verkauft worden seien, keineswegs zu niedrig gewesen. Es seien zwar nur 4,25 Millionen, nicht, wie ursprünglich gefordert, sieben Millionen Reichsmark gezahlt worden. Angesichts von Deflation und den Erlösen durch den Verkauf anderer Teile des Welfenschatzes an amerikanische Museen habe „der Gesamterlös nicht wesentlich unter dem Ankaufspreis“ gelegen. Die entscheidende Frage, ob die Händler die Summe auch erhalten haben, löst die Stiftung mit einem „Anscheinsbeweis“. Da sich die Zahlung nicht belegen lasse – genau das aber hätte die Stiftung nach den Washingtoner Grundsätzen tun müssen – gehe man von einem Sachverhalt aus, der „nach der Lebenserfahrung bzw. nach historischen Erkenntnissen auf einen bestimmten typischen Verlauf oder ein typisches Ergebnis hinweist“. Sei der Sachverhalt bewiesen, folge daraus, dass die Zahlung wohl erfolgt sei. Gegenteiliges hätten die Antragsteller zu belegen.

Ganz abgesehen davon, dass in dem ungeheuer verwickelten Welfenschatz-Fall rein gar nichts typisch oder der Lebenserfahrung entsprechend ist: Diese Argumentation kehrt die Beweislast schlicht um. Und nicht nur das. Die Lebensumstände der Kunsthändler sowie ihre Geschäftsmöglichkeiten im Deutschland der dreißiger Jahre scheinen in dieser Rechnung nicht genügend berücksichtigt. Ganz abgesehen davon, dass die drei Händler, die Deutschland 1935 schon verlassen hatten, im Entschädigungsverfahren der fünfziger Jahre angegeben hatten, sie hätten jenseits der als „Reichsfluchtsteuer“ und „Judenabgaben“ bezeichneten Ablösesummen vor der Emigration durch die Liquidation ihres Geschäfts erhebliche Schäden erlitten – die Verkaufsmöglichkeiten eines Kunsthändlers, dessen Klientel zu einem Großteil aus jüdischen Sammlern bestanden haben dürfte, werden Mitte der Dreißiger ohnehin nicht mehr glänzend gewesen sein. Unter diesem Aspekt liest sich auch der Verweis auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firmen noch einmal anders.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, sagt Rechtsanwalt Stötzel. Droht Berlin, droht Deutschland ein zweiter Fall Kirchner? Von der Bedeutung her ist der Welfenschatz mindestens so prominent. Und das Signal an die international sehr genau zusehende Fachöffentlichkeit wäre in der Tat fatal. Noch einmal wird deutlich, wie nötig gerade in so komplizierten Fällen eine unabhängige SchiedsInstanz wäre. Die „Limbach“Kommission, die beide Seiten einvernehmlich anrufen können, hat dieses Standing offenbar nicht. Kulturstaatsminister Bernd Neumann ist gut beraten, sich schnell in die Diskussion einzuschalten.

Christina Tilmann

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