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Das Kuppelreliquiar (Ende 12. Jahrhundert) ist Teil des Welfenschatzes, der als eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen gilt.

© Stephanie Pilick/picture alliance / dpa

Welfenschatz: Teilsieg für die Erben in den USA

Der Streit um den Welfenschatz geht in die nächste Runde: Die Klage auf Herausgabe wurde vom U.S. District Court in erster Instanz in Teilen zugelassen.

Im Streit um den Welfenschatz haben die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA vor Gericht einen ersten Teilsieg errungen. Ihre 2015 eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik auf Herausgabe wurde vom US-Gericht in Washington D.C. am Freitag in erster Instanz in Teilen zugelassen. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, in deren Kunstgewerbemuseum am Kulturforum sich der 44-teilige Welfenschatz befindet, hatte zuvor beantragt, die Klage abzuweisen, da sie ein US-Gericht nicht für zuständig hält.

Stiftungspräsident Parzinger kündigte daraufhin an, die weiteren Schritte zu prüfen. Die Stiftung ist der Ansicht, die Klage wäre unbegründet, da der Verkauf 1935 nicht NS-verfolgungsbedingt erfolgt sei. Die Kläger argumentieren dagegen, der Schatz sei 1935 unfreiwillig und unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Stücke heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. Die deutsche „Beratende Kommission“ zu NS-Raubkunst war 2014 zum Schluss gekommen, dass es sich bei den Exponaten nicht um NS-Raubkunst handele. Die Nachfahren wollten zunächst der Empfehlung folgen, reichten dann aber doch Klage ein. Tsp

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