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Kultur: Wem gehört Klimt?

Nach Schiedsgerichtsspruch gibt Österreich fünf Gemälde an die jüdische Erbin heraus

Rund sechs Jahre dauerte der Rechtsstreit, zunächst vor österreichischen, dann auch vor amerikanischen Gerichten. Am Ende ging alles sehr schnell. Vorgestern befand ein eigens konstituiertes Schiedsgericht, dass der Anspruch der in Los Angeles lebenden Maria Altmann auf die Herausgabe von fünf Gemälden Gustav Klimts aus der Österreichischen Galerie im oberen Belvedere in Wien rechtens sei. Am gestrigen Dienstag gab Bundesbildungsministerin Gehrer den Eigentumsanspruch der Republik Österreich endgültig auf. Die auf einen Wert von mittlerweile rund 125 Millionen Euro geschätzten Bilder gehen damit in das Eigentum der knapp 90-jährigen Nichte von Adele Bloch-Bauer über. Die bereits 1925 verstorbene Adele Bloch-Bauer war die bedeutendste Mäzenin des Jugendstil-Malers, der sie 1907 und 1912 auf zwei Porträts festgehalten hat, die zu den Glanzstücken der Österreichischen Galerie zählen. Ob sie dort bleiben, ist die Frage. Maria Altmann hat allerdings geäußert, dass sie die Porträts in Österreich belassen will. Auch die übrigen drei Bilder – Landschaften allesamt – sollen in Museumsbesitz, nicht jedoch an private Sammler gelangen.

Der Fall Bloch-Bauer ist eines der eklatantesten Beispiele für den jahrzehntelangen verfehlten Umgang Österreichs mit seiner Nazi-Vergangenheit. Denn die Kunstschätze Ferdinand Bloch-Bauers wurden nach dem „Anschluss“ 1938 von der Gestapo konfisziert, die Klimt-Bilder der Österreichischen Galerie übergeben. Der jüdische Sammler hatte sich in die Schweiz retten können, wo er 1945 verstarb. Seine Erben versuchten, die Sammlung aus Österreich herauszuholen, konnten eine Ausfuhrgenehmigung aber nur erlangen, indem sie eine vermeintlich testamentarisch verfügte Schenkung Adele Bloch-Bauers an das Museum bestätigten. So blieben die Klimts in Wien – bis Maria Altmann auf der Grundlage des österreichischen Restitutionsgesetzes von 1998 Klage einreichte. Ein Testament in dem behaupteten Sinne hatte es nie gegeben, auch wenn der Wunsch der Mäzenin, zumal die Portraits ihrer selbst auf Dauer in Österreich zu wissen, als plausibel anzusehen ist. An der Rechtmäßigkeit des Herausgabeanspruchs konnte es dennoch keinen Zweifel geben.

Österreich hat sich spät erst zu seiner Verstrickung in die NS-Politik bekannt. Der lange braune Schatten wird dadurch nicht kürzer, aber mittlerweile zumindest etwas lichter.

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