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Kultur: Wer die Musik zahlt... (Leitartikel)

Berlin ist Bundeshauptstadt. Immer weniger dessen, was in der Stadt geschieht, wird von der Lokalpolitik allein bestimmt.

Berlin ist Bundeshauptstadt. Immer weniger dessen, was in der Stadt geschieht, wird von der Lokalpolitik allein bestimmt. Der Bund nimmt sich zunehmend seiner Hauptstadt an. So strebt Kulturstaatsminister Naumann eine deutlich verstärkte Mitsprache des Bundes bei den von diesem mitfinanzierten Berliner Einrichtungen an. Die neue Kultursenatorin wies diese Forderung reflexartig zurück. Dabei hat Christa Thoben bis heute keinen genauen Überblick über die Hinterlassenschaft ihres Vorgängers Peter Radunski gewinnen können. Zu dessen Leistungen kann die Neuordnung der reformbedürftigen Kultur-Flaggschiffe nicht gezählt werden.

Die aber mahnt Michael Naumann an. Früher wäre ein solches Ansinnen des Bundes als Affront gegen die Kulturhoheit der Länder zurückgewiesen worden. Doch die Zeiten haben sich gewandelt. Naumann kennt die schwache Stellung der Länder inzwischen genau. Am schwächsten aber ist diejenige Berlins. Die Hauptstadt ist auf die Gelder des Bundes dringend angewiesen. Der De-facto-Bundeskulturminister ist dabei, diese Situation strategisch zu nutzen. So macht er sich in einem Interview der "Zeit" für die komplette Neuordnung der Staatlichen Museen stark - in einer Detailgenauigkeit, wie sie die früher zuständigen Bundesinnenminister nie formuliert hätten, so übermächtig der Bund als Hauptfinanzier der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auch gewesen sei mochte. Auch die "Leuchttürme" von Theater, Oper und Musik bedürfen der substanziellen Unterstützung des Bundes. Sie ist bislang in den Zuweisungen der Hauptstadtkulturmittel geregelt. Doch die Strukturprobleme selbst der Einrichtungen Berlins von zweifelsfrei nationaler Bedeutung sind so ungelöst wie eh und je. Naumanns Vorstoß zur Umwandlung unter anderem von Staatsoper, Deutschem Theater und Philharmonischem Orchester in die Rechtsform der GmbH zielt auf dieses Versäumnis. Durch die "eigenverantwortliche Selbstbewirtschaftung", wie Naumann die rauhe Luft des Marktes nennt, könnte man den Bund bei privatrechtlichen Gesellschaften in wirtschaftliche Mitverantwortung nehmen.

Die Unzufriedenheit Naumanns mit den Versäumnissen der Berliner Kulturpolitik ist eine Sache. Eine andere ist die Frage, was sein Vorstoß für das Verhältnis von Bund und Ländern bedeutet. Die Existenz des Kulturstaatsministers hat genügt, die zuvor als heilige Kuh behandelte Kulturhoheit der Länder mit nüchterneren Augen zu sehen. Niemand bestreitet mehr die Berechtigung bundesstaatlichen Handelns auf diesem Feld. Doch die Einbindung des Bundes in die Mitverantwortung für einzelne Institutionen - anstelle der Mittelzuweisung auf Landesebene - macht die Ausnahme, etwa der Berliner Festspiele GmbH, zur Regel. Dann aber stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, die Zuständigkeiten von Bund und Land zu trennen und einzelne Institutionen, ob Deutsches Thater oder Staatsoper, ganz in die Obhut des Bundes zu geben.

Kultursenatorin Thoben sperrt sich fürs Erste gegen Naumanns Ideen. Wer mehr Mitsprache wolle, müsse mehr zahlen, sagt sie - wohl wissend, dass diese Abwehrhaltung auf Dauer nicht ausreicht. Denn Berlin muss sich darüber klar werden, welche Institutionen es als hauptstädtische, sprich: nationale betrachten und darum dem Bund überlassen, und welche es als Kommune aus eigener Kraft finanzieren will. Dieser Frage werden sich übrigens auch andere Bundesländer stellen müssen, die Zuwendungen des Bundes stillschweigend vereinnahmen, während sie offiziell das Dogma alleiniger Kulturhoheit predigen.

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