zum Hauptinhalt

Kultur: Wer was bewegen will, muss ein guter Hürdenläufer sein

Patentrezepte gibt es nicht: Ohne Gesetzesänderung lassen sich Theater in Deutschland kaum aus ihren Zwängen befreienRolf Bolwin Immer wenn es eng wird mit der Finanzierung von Theatern und Orchestern, tauchen sie auf: die Patentrezepte. Man müsse sich nur lösen aus den Tarifverträgen, müsse die Theater umwandeln in eine GmbH, betriebsbedingte Kündigungen endlich zulassen.

Patentrezepte gibt es nicht: Ohne Gesetzesänderung lassen sich Theater in Deutschland kaum aus ihren Zwängen befreienRolf Bolwin

Immer wenn es eng wird mit der Finanzierung von Theatern und Orchestern, tauchen sie auf: die Patentrezepte. Man müsse sich nur lösen aus den Tarifverträgen, müsse die Theater umwandeln in eine GmbH, betriebsbedingte Kündigungen endlich zulassen. Dann lösten sich all die Finanzierungsprobleme, in denen sich auch die Berliner Theater und Orchester befänden, wie von selbst. So schön sich dies alles anhört, mit der gesetzlichen Realität in diesem Lande hat es leider wenig zu tun.

Zäumen wir das Pferd einmal von hinten auf. Wie steht es mit der betriebsbedingten Kündigung? Sicher ist eines richtig, Theater und Orchester können - wie viele andere Betriebe auch - nur im Personalbereich ernsthaft sparen. Verkleinern muss man die Personalbestände, will man weniger Geld ausgeben. Wenn man über betriebsbedingte Kündigungen redet, redet man nur über das nichtkünstlerische Personal und die Orchester. Das übrige künstlerische Personal, also Schauspieler, Sänger, Tänzer und Bühnentechniker - sie haben ohnehin nur befristete Arbeitsverträge und können daher in der Regel ohne weiteres entlassen werden, wie etwa die Tänzer der Deutschen Oper.

Die Hürden des Kündigungsschutzes

Da aber nicht nur im künstlerischen Bereich gespart werden kann, ansonsten bluten die Theater irgendwann aus, ist die Forderung nach betriebsbedingten Kündigungen schon berechtigt, soweit überhaupt noch Personal existiert, das ohne Qualitätsverluste abgebaut werden kann. Man muss für betriebsbedingte Kündigungen nachweisen, dass der zu kündigende Mitarbeiter nicht anderweitig beim Land Berlin beschäftigt werden kann. Zudem können nur die entlassen werden, die nicht besonders schutzwürdig sind. Im Zweifel muss man den Leistungsfähigeren entlassen, um dem sozialen Schutz eines anderen zu genügen. Im Kündigungsschutzgesetz sind also ein paar Hürden eingebaut, die alles andere als leicht zu nehmen sind.

Und die zweite Wunderwaffe gegen die Theatersorgen, die Umwandlung in eine GmbH? Zweifelsohne, die GmbH hat Vorteile, wenngleich ihre Existenz allein noch nicht zu Einsparungen führt. Wer sich jedoch von der GmbH den Befreiungsschlag insbesondere von tariflichen Regelungen erhofft, sieht sich bei genauem Blick ins Gesetz getäuscht. Auch nach dem in Berlin geltenden Personalvertretungsgesetz bedarf sowohl die Umwandlung eines Theaters in eine GmbH als auch die Zusammenlegung von zwei Theatern der Beteiligung des Personalrates. Das hat in den vergangenen Jahren, in denen viele Theater in eine GmbH umgewandelt wurden, dazu geführt, dass auf Veranlassung von Personalräten und Gewerkschaften sogenannte Überleitungsverträge geschlossen wurden.

In diesen Überleitungsverträgen wurde eindeutig festgeschrieben, dass alle rechtlichen Regelungen - also auch die bestehenden Tarifverträge - ohne Einschränkung bestehen bleiben, wenn das Theater oder das Orchester in eine GmbH umgewandelt wird. Erst so wurde der Weg frei für die notwendige Zustimmung von Personalräten. Außerdem gilt für diesen Fall des sogenannten Betriebsübergangs Paragraf 613 a BGB, der festschreibt, dass die Arbeitsverhältnisse bei Überleitung eines Betriebes auf einen neuen Arbeitgeber unverändert weiter bestehen. Das bedeutet, Tarifverträge, die zum Zeitpunkt der Überleitung bestanden haben, gelten ohne Einschränkung fort, womit wir beim Thema Tarifverträge angelangt wären.

Lassen wir einmal dahingestellt, ob eine solche Lösung dort, wo es nicht um die Höhe der Vergütungen geht, überhaupt Einsparungen in erheblichem Umfang erbrächte. Das geltende Tarifvertragsgesetz gibt Tarifverträgen einen gewissen Ewigkeitswert. Sie gelten nämlich fort, auch wenn sie gekündigt werden. Der Austritt aus dem Arbeitgeberverband führt ebenfalls nicht zur Auflösung der bestehenden Tarifverträge. Selbst wenn die Tarifverträge jedoch außer Kraft treten, greift das relativ weitgehende Mitbestimmungsrecht von Personal- und Betriebsräten, etwa bei der Gestaltung der Arbeitszeit.

Der Bühnenverein stärkt die Theater

Alles das also, was heute in Tarifverträgen geregelt ist, müsste dann in jedem Betrieb einzeln mit der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt werden. Das mag ja noch angehen, wenn es nur darum ginge festzulegen, in welcher Höhe die Gehälter steigen. Dort jedoch, wo es um die im einzelnen zu regelnden Arbeitsbedingungen geht, macht es schon keinen Sinn, weil es schlicht unökonomisch wäre, 150 Theater dasselbe einzeln verhandeln zu lassen. Außerdem ist es eine Illusion zu glauben, ein einzelnes Theater könne sich gegenüber einer bundesweit organisierten Gewerkschaft besser durchsetzen als der für alle Theater und Orchester im künstlerischen Bereich verhandelnde Bühnenverein. In vielen hat man gegenüber den Arbeitnehmervertretungen mehr Zugeständnisse gemacht, als der Bühnenverein je bereit war zu machen, die Medienpauschale der Deutschen Oper Berlin ist das beste Beispiel.

Ganz abgesehen davon, gibt es mit den meisten vom Bühnenverein ausgehandelten Tarifverträgen zu einem Teil überhaupt keine Probleme. Für die Schauspielhäuser gilt ohnehin nur der Normalvertrag (NV) Solo und der Bühnentechnikertarifvertrag, beides Tarifverträge, für die man in der Bundesrepublik Deutschland aus Arbeitgebersicht nur schwer ihresgleichen finden wird. In den Opernhäusern gelten darüber hinaus der NV Tanz, der NV Chor und der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK). Vor allem die beiden letzteren werfen sicher Probleme auf, die teils in Tarifvereinbarungen schon gelöst wurden, teils aber - trotz langwieriger Verhandlungen - noch der Lösung harren. Das liegt ausschließlich an der mangelnden Bereitschaft der Gewerkschaften, die notwendigen Zugeständnisse zu machen. Und so ist es auch bis heute nicht gelungen, das nichtkünstlerische Personal aus dem öffentlichen Dienst herauszulösen, weil ÖTV und DAG zu dieser Veränderung nicht bereit sind.

Bleibt als letztes die Frage nach den linearen Gehaltssteigerungen, die der öffentliche Dienst mit ÖTV und DAG vereinbart. Selbst wenn sich der Bühnenverein für das künstlerische Personal vollständig aus der Tarifspirale lösen könnte, was nicht völlig ausgeschlossen ist, hätte dies zwei Konsequenzen, die dringend der Diskussion bedürfen: Erstens würden die Gehaltssteigerungen des öffentlichen Dienstes nur noch für das nichtkünstlerische Personal gelten. Sich daraus zu lösen, ist ohne Zustimmung der Gewerkschaften praktisch unmöglich.

Will bald niemand mehr Künstler sein?

Zweitens kann doch wohl niemand davon ausgehen, dass die tarifvertraglichen Gagen, die - mit Ausnahme der Gagen der Orchester - ohnehin nicht sonderlich hoch sind, dauerhaft eingefroren werden könnten. Die Frage wäre dann, wann der Zeitpunkt erreicht ist, zu dem diese Gagen so unattraktiv geworden sind, dass keiner mehr die Berufe, um die es geht, ergreift. Schon heute gibt es beim Chor erhebliche Nachwuchsprobleme. Und natürlich muss man sich auch fragen, wie groß denn der Widerspruch zwischen den Leistungen etwa von Schauspielern einerseits und ihrer Vergütung andererseits sein darf. Tarifvertraglich ist für sie ohnehin nur eine Mindestgage von 2500 Mark monatlich vorgesehen.

Das alles macht deutlich, dass die Rechtsordnung auf die Finanzkrise der Theater und Orchester dieses Landes nicht eingerichtet ist. Wer weitere Kürzungen umsetzen möchte, müsste das Tarifvertragsgesetz, die Personalvertretungsgesetze und das Kündigungsschutzgesetz ändern. Ob dazu der Gesetzgeber in der Lage sein wird, darf bezweifelt werden. Ist er es nicht, erweisen sich die Patentrezepte eher als Nebelkerzen. Es bleiben dann nur die mühseligen Wege der kleinen Schritte, die schon bisher gegangen wurden.Der Autor ist Geschäftsführer des Deutschen Bühnenvereins in Köln.

Rolf Bolwin

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false