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Kultur: Werden Renten künftig besteuert?: In der Pflicht - früher oder später

In Deutschland werden Renten und Beamtenpensionen unterschiedlich besteuert. Ein Überblick.

In Deutschland werden Renten und Beamtenpensionen unterschiedlich besteuert. Ein Überblick.

Gesetzliche Rentenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Arbeitgeber steuerfrei, die Arbeitnehmer müssen ihre Rentenbeiträge dagegen versteuern (vorgelagerte Besteuerung). Allerdings nur zum Teil, da sie die Rentenbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Dafür unterliegen die Renten später nur mit dem so genannten Ertragsanteil der Steuerpflicht. Der Grund: Ein Großteil der Rente ist eine Rückzahlung des Kapitals, das die Arbeitnehmer jahrzehntelang in die Rentenkassen eingezahlt haben. Nur der Anteil, der über diesen Betrag hinausgeht, der Zins sozusagen, soll von der Steuer erfasst werden. Das Gesetz legt fest, wie hoch dieser Ertragsanteil ist. So muss zum Beispiel ein Arbeitnehmer, der mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, nur 27 Prozent seiner Rentenbezüge versteuern. Konsequenz: Da die Steuern unter dem Grundfreibetrag blieben, zahlen die meisten Ruheständler derzeit keine Steuern.

Pensionen: Beamte zahlen für ihre Altersversorgung keine eigenen Beiträge. Dafür müssen sie ihre Pensionen später im Prinzip voll versteuern (nachgelagerte Besteuerung), können jedoch dafür einen Versorgungs- und einen Arbeitnehmerfreibetrag geltend machen. 1980 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die unterschiedliche Behandlung von Renten und Pensionen "dem Grunde nach gerechtfertigt sei". Allerdings würden Rentner zu stark begünstigt. Sollte das Bundesverfassungsgericht - wie erwartet - am Mittwoch entscheiden, dass die nachgelagerte Besteuerung auch für die gesetzliche Rente eingeführt werden muss, könnten die Arbeitnehmer mit höheren Nettolöhnen rechnen, Rentner würden dagegen - nach welcher Übergangsfrist auch immer - zur Kasse gebeten.

Riester-Rente: Bei ihrer neuen Altersvorsorge-Förderung hat die rot-grüne Bundesregierung die nachgelagerte Besteuerung bereits eingeführt. Die Beiträge zur so genannten Riester-Rente sind steuerfrei, dafür müssen die Renten später versteuert werden.

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