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Kultur: „Wertzuwachssteuer“ zunächst abgewendet

Das Wortungetüm „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ ist vielfach belacht worden. Für die Sammler von Kunst aber könnte das Reformpaket von Finanzminister Hans Eichel ernste Folgen haben, sieht es doch in der „Wertzuwachssteuer“ Abgaben für alle gewinnbringenden Verkäufe aus privater Hand vor, sofern es sich nicht um Güter des täglichen Gebrauchs handelt.

Das Wortungetüm „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ ist vielfach belacht worden. Für die Sammler von Kunst aber könnte das Reformpaket von Finanzminister Hans Eichel ernste Folgen haben, sieht es doch in der „Wertzuwachssteuer“ Abgaben für alle gewinnbringenden Verkäufe aus privater Hand vor, sofern es sich nicht um Güter des täglichen Gebrauchs handelt. Das Gesetz wurde geschaffen mit dem Ziel einer Abschaffung der bisher geltenden Befristung der Spekulationssteuer auf zwölf Monate bei Privatverkäufen von Wertpapieren und anderen Wirtschaftsgüter. Es würde nebenbei jedoch auch jeden Sammler treffen, egal ob er Puppen, Briefmarken oder Kunst sammelt. In der vergangenen Woche hat der Bundesrat mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder das Gesetz abgelehnt. Jetzt geht die Vorlage in den Vermittlungsausschuss. Vertreter der Kunsthändlerverbände hoffen auf Nachbesserung, die der Kunst einen Sonderstatus erhalten. Denn eine Gleichsetzung mit Wertpapieren würde dem gesamten deutschen Kunsthandel schaden. wit

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