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Kultur: Zuwanderung: Öfter befristet: Neue Vorschläge fürs Asyl

Schilys Entwurf unterscheidet beim Punkt Asyl zwischen Personen, die nicht zurückkehren können und solchen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Personen, die nicht ausreisen können, erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht.

Schilys Entwurf unterscheidet beim Punkt Asyl zwischen Personen, die nicht zurückkehren können und solchen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Personen, die nicht ausreisen können, erhalten ein befristetes Aufenthaltsrecht. Bei Personen mit Ausreisepflicht soll diese strikt durchgesetzt werden. Der bisherige Rechtsstatus der Duldung wird abgeschafft. Ferner soll Personen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn die damit verbundenen Kosten von international tätigen Körperschaften übernommen werden. Dies betrifft beispielsweise das Kirchenasyl. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl sowie Amnesty International kritisieren das und werfen Schily vor, dass sein Entwurf Schutzlücken für Asylbewerber offen lasse. Dazu zähle der Schutz von Opfern nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Das hatte die von der Regierung eingesetzte Süssmuth-Kommission empfohlen. Amnesty international fordert eine Härtefallregelung für nicht anerkannte Flüchtlinge. Zur Problematik unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sagt der Gesetzesentwurf nichts. Die Organisationen kritisieren, dass Jugendliche im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden und ihnen bei ihrer Anhörung zu den Fluchtgründen kein Erwachsener als Begleiter beisteht. Diese Praxis sei europaweit einzigartig und stehe im Widerspruch zu der UN-Kinderrechtskonvention und dem Haager Minderjährigenschutzabkommen.

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