zum Hauptinhalt

Brandenburg: Land muss Schadenersatz zahlen Baugenehmigung für Krematorium verweigert

Brandenburg/Havel - Wegen Verzögerungen bei einer Baugenehmigung muss das Land Brandenburg dem Betreiber eines privaten Krematoriums Schadenersatz zahlen. Das habe das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschieden, teilte ein Gerichtssprecher in Brandenburg/Havel mit.

Brandenburg/Havel - Wegen Verzögerungen bei einer Baugenehmigung muss das Land Brandenburg dem Betreiber eines privaten Krematoriums Schadenersatz zahlen. Das habe das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschieden, teilte ein Gerichtssprecher in Brandenburg/Havel mit. Die Höhe des Schadenersatzes müsse das Landgericht Frankfurt (Oder) festsetzen, das eine Klage des Unternehmers auf Schadenersatz zurückgewiesen hatte und sich nun erneut mit dem Fall befassen muss. Berichten zufolge verlangt der Unternehmer mehr als eine Million Euro, weil er drei Jahre lang auf eine Baugenehmigung warten musste.

Der Unternehmer hatte nach Angaben des OLG 1998 beim Landkreis Barnim eine Baugenehmigung für das Krematorium beantragt. Der Kreis hatte den Antrag aufgrund einer Weisung des Ministeriums für Stadtentwicklung abgelehnt. Hintergrund der Weisung war unter anderem die Frage, ob der private Betrieb eines Krematoriums laut geltendem Recht zulässig war oder nicht. Der Unternehmer setzte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt mehrere Eilverfahren durch, die schließlich 2001 zur Genehmigung seines Vorhabens führten.

Im Anschluss verklagte der Unternehmer den Landkreis und das Land auf Ersatz des Schadens, der durch die verzögerte Inbetriebnahme des Krematoriums entstand. Nun entschied das OLG, dass die Weisung des Ministeriums für Stadtentwicklung rechtswidrig war. Denn das Vorhaben war sowohl bau- als auch bestattungsrechtlich zulässig. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false