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"Lauschangriff": Umstrittenes Polizeigesetz verabschiedet

Der Potsdamer Landtag hat das umstrittene Polizeigesetz verabschiedet, das eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse vorsieht. Außerdem wurde ein neuer Erlass zum Nahverkehr beschlossen.

Potsdam - Künftig ist eine Überwachung von Wohnräumen (Großer Lauschangriff) nach dem Einverständnis eines Amtsrichters zulässig. Bisher mussten mehrere Landesrichter ein entsprechendes Vorhaben absegnen. Das Innenministerium kann zudem selbst entscheiden, welche öffentlichen Plätze videoüberwacht werden sollen. Auch darf die Polizei Handys zur Gefahrenabwehr orten und Autokennzeichen im fließenden Verkehr erfassen.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte, mit dem Gesetz werde dem Bedürfnis der Bürger nach mehr Sicherheit entsprochen. In mehreren anderen Bundesländern gebe es bereits ähnliche praxiswirksame Regelungen. Es erfolge eine Anpassung der polizeilichen Möglichkeiten an die technische Entwicklung und die Rechtsprechung. Zugleich werde das Polizeigesetz der aktuellen Rechtssprechung angepasst. Die erweiterten Befugnisse sollten nicht die Freiheitsrechte der Menschen einschränken, sondern für mehr Sicherheit sorgen. Es gehe darum, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.

Scharfe Kritik von der Linkspartei/PDS

Die oppositionelle Linkspartei/PDS kritisierte das Gesetz scharf. Die Fraktion lehne vor allem die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und den "Großen Lauschangriff" als Rückschritt für die Bürgerrechte ab, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Jürgen Scharfenberg. Durch das Gesetz würden die Grundrechte ausgehöhlt. Durch die Kameraüberwachung seien unbescholtene Menschen künftig von polizeilichen Maßnahmen betroffen.

Zuvor hatte der Berliner Anwaltsverein insbesondere die Regelungen zum "Großen Lauschangriff" und zur vorbeugenden Telefonüberwachung als verfassungswidrig bezeichnet.

Neues Gesetz zum Nahverkehr

Der Landtag hat daneben das neue Gesetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verabschiedet. Damit sollen Einschnitte infolge der gekürzten Bundeszuschüsse für den regionalen Bahnverkehr abgefedert werden. Das Gesetz gibt den Kommunen und Landkreisen mehr Eigenverantwortung. So können die Gemeinden künftig die Mittel für die Schülerbeförderung selbst verwalten. Dazu werden die Zuschüsse des Landes in Höhe von 35 Millionen Euro pro Jahr in das ÖPNV-Gesetz integriert.

Für den allgemeinen Bus- und Straßenbahnverkehr erhalten die Kommunen ab 2007 rund 46 Millionen Euro pro Jahr. Das sind vier Millionen Euro weniger als bisher. Grund für die Kürzung sind die geringeren Zuschüsse des Bundes. Dem Land fehlen von 2007 bis 2010 durch Kürzungen der Regionalisierungsmittel 142 Millionen Euro. Ein Großteil der Summe kann durch Umschichtungen im Landeshaushalt ausgeglichen werden. Allerdings gibt es auch Streckenstilllegungen und Taktreduzierungen.

Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) sagte, die an die Landkreise ausgereichten Gelder reichten aus. Die oppositionelle Linkspartei/PDS sprach dagegen davon, dass die Nahverkehrsbetriebe in eine wirtschaftliche Schieflage geraten könnten. (tso/ddp)

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