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Brandenburg: Lebenslang für "Drückermord": Gericht folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft

Im Prozess um einen Mord im Drücker-Milieu hat das Potsdamer Landgericht die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 35 und 37 Jahre alten Männer einen schwerbehinderten Kollegen im September 1999 auf der Deponie in Selchow (Kreis Dahme-Spreewald) erdrosselten.

Im Prozess um einen Mord im Drücker-Milieu hat das Potsdamer Landgericht die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 35 und 37 Jahre alten Männer einen schwerbehinderten Kollegen im September 1999 auf der Deponie in Selchow (Kreis Dahme-Spreewald) erdrosselten. Anschließend übergossen sie ihr Opfer mit Benzin und zündeten es an, sagte der Vorsitzende Richter Horst Barteldes am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

Der jüngere Angeklagte, der vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, habe den Mann mit "wahrhafter Brutalität ersten Ranges" im Auto von hinten mit einer Wäscheleine getötet. Sein Komplize hatte nach Überzeugung von Barteldes den Mord maßgeblich geplant. Auf der Deponie verweigerte der 37-Jährige zwar jede Tatbeteiligung, er sei jedoch mit dem Geschehen voll einverstanden gewesen. Motiv für den "Heimtückemord" war laut Gericht die Absicht der Angeklagten und ihres späteren Opfers, aus dem Drückergeschäft auszusteigen. Der zu 60 Prozent geistig behinderte Kollege wollte jedoch die Berliner Chefs der Kolonne wegen Betruges anzeigen.

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