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Brandenburg: Lebenslang für zwei Bankräuber

Urteil gegen Mitglieder der „Schlapphutbande“

Potsdam - Die beiden gestern in Potsdam verurteilten Bankräuber und Mitglieder der sogenannten Schlapphutbande kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit nie wieder auf freien Fuß. Das Landgericht ordnete für die Männer im Alter von 43 und 49 Jahren nicht nur eine Freiheitsstrafe von elf beziehungsweise neun Jahren an, sondern auch eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die in Deutschland höchst selten ausgesprochene Sicherungsverwahrung kann nur durch ein Gericht aufgehoben werden.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die 14 und 10 Jahre Haft wegen der mit „äußerster Brutalität“ verübten Banküberfälle gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von „nicht mehr als zehn Jahren“.

Bei ihren bewaffneten Überfällen auf Banken und Sparkassen tarnten sich die Mitglieder stets mit breitkrempigen Hüten. Das brachte ihnen den Namen „Schlapphutbande“ ein. Bei der laut Polizei „größten Raubserie der Nachkriegsgeschichte“ erbeuteten die Männer aus Deutschland und Polen bei 52 Banküberfällen 3,6 Millionen Euro. Zehn Mitglieder sind bereits verurteilt worden oder stehen in mehreren Bundesländern vor Gericht. Den jetzt in Potsdam Verurteilten wurde die Beteiligung an sechs beziehungsweise fünf Überfällen zwischen Januar 2003 und Oktober 2004 vorgeworfen. Sie raubten insgesamt 409 000 Euro, unter anderem aus einer Bank in Görzke im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Ste.

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