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Brandenburg: LEG: CDU will Landesunternehmen aufgeben

Die CDU stellt nach dem Absturz der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) den Fortbestand eines Teils der Landesunternehmen und Landesbeteiligungen zur Disposition. Viele seien nicht mehr erforderlich, sagte CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek, zugleich Haushaltsexperte der Fraktion, gestern.

Die CDU stellt nach dem Absturz der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) den Fortbestand eines Teils der Landesunternehmen und Landesbeteiligungen zur Disposition. Viele seien nicht mehr erforderlich, sagte CDU-Generalsekretär Thomas Lunacek, zugleich Haushaltsexperte der Fraktion, gestern. Es habe sich "Wildwuchs" breitgemacht, der beseitigt werden müsse.

Zuvor hatte der Landesrechnungshof das unüberschaubare Dickicht der Landesgesellschaften und Landesbeteiligungen gerügt. Vor allem die zahlreichen Tochterunternehmen, die der Kontrolle durch das Parlament entzogen seien, stellten ein erhebliches Risiko für das Land dar. Die "Neben- und Schattenhaushalte" spiegelten die Vermögens- und Schuldenlage des Landes nicht umfassend und transparent wider.

Nach einer aktuellen Statistik des Finanzministeriums gibt es derzeit 35 unmittelbare Beteiligungen des Landes an Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, wovon sich drei in der Liquidation und eins in der Gesamtvollstreckung befinden. Darüber hinaus gibt es 32 so genannte "mittelbare Beteiligungen" des Landes, überwiegend Tochterunternehmen von Landesgesellschaften. Lunacek erklärte gestern, es sei nicht nachvollziehbar, warum sich das Land zum Beispiel an einem Ruppiner Catering Service, an Wohnungsbaugenossenschaften in Frankfurt (Oder), Potsdam und Cottbus oder an einer Grundstücksgesellschaft in Neuruppin beteiligen müsse. Er verwies darauf, dass die Verluste der ins Trudeln geratenen LEG vor allem auf ihre diversen Töchter zurückgingen.

Das für die Beteiligungen zuständige Finanzministerium strebt sechs so genannte Schlüsselbeteiligungen an Strukturunternehmen und 14 weitere Beteiligungen an. Jährlich soll geprüft werden, ob das Landesinteresse fortbesteht oder sich der mit der Beteiligung verfolgte Zweck "besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt". Der CDU reicht das allerdings noch nicht. Sie verlangt, dass die Regierung künftig die Zustimmung des Parlaments einholen muss, bevor Landesbeteiligungen eingegangen werden. Außerdem soll es klarere Verantwortlichkeiten geben: Die jeweils fachlich zuständigen Minister sollen künftig den Vorsitz verkleinerter Aufsichtsräte übernehmen, einer bei der Finanzministerin angebundenen "Kopfstelle" soll die politische Führung obliegen.

Michael Mara

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