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Brandenburg: Mängel offensichtlich

In der mündlichen Begründung vom 10. Februar über die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans für den Flughafenstandort Schönefeld sagte der Vorsitzende Richter Henning Krüger des Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder): „Die Mängel im Landesentwicklungsplan sind offensichtlich.

In der mündlichen Begründung vom

10. Februar über die Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans für den Flughafenstandort Schönefeld sagte der Vorsitzende Richter Henning Krüger des Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder): „Die Mängel im Landesentwicklungsplan sind offensichtlich.“

KRITIK ZUM LÄRMSCHUTZ

Nicht einmal annähernd sei ermittelt worden, wie viele Anwohner von Schönefeld im Vergleich zu anderen Standorten von Fluglärm betroffen sein werden.

KRITIK ZUR RAUMPLANUNG

Für Berlin und Brandenburg, so das Oberverwaltungsgericht, gelte immer noch das Leitbild der „Dezentralen Konzentration“,um Brandenburger Randregionen zu fördern. Eine Flughafenplanung im engeren Verflechtungsraum – wie beim Standort Schönefeld – stehe diesen Grundsätzen entgegen.sib

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