zum Hauptinhalt

Brandenburg: Märkische Möhren mit DDT vergiftet

Den Behörden fehlt jede Erklärung – Gemüse möglicherweise auch nach Berlin geliefert

Rübnitz. An den Möhren eines Biobauern im Landkreis Barnim ist das verbotene Insektengift DDT nachgewiesen worden. Bei Routineuntersuchungen stießen die Mitarbeiter des Lebensmittelkontrollamtes auf Werte, die rund dreimal höher als der zulässige Grenzwert von 0,05 Mikrogramm lagen. Es wurde eine Kontrolluntersuchung angeordnet, dessen Befund in den nächsten Tagen erwartet wird. Der etwa fünf Hektar große Acker des betroffenen Landwirts in Rübnitz wurde trotzdem bereits gesperrt, der Verkauf der Möhren gestoppt. Man müsse davon ausgehen, dass zehn Zentner Möhren mit dem Gift belastet gewesen seien, sagte der Leiter des Lebensmittelaufsichtsamtes, Jürgen Stolpe, der davon ausgeht, „dass die meisten der verkauften Möhren bereits gegessen worden sind“

Nach bisherigen Erkenntnissen der Behörden soll der Öko-Kleinbetrieb seine belasteten Möhren nicht nur direkt im eigenen Hofladen und vom Feldrand, sondern auch an Abnehmer in Berlin verkauft haben. „Dabei handelt es sich ausschließlich um kleine Bio- und Gemüseläden“, so Stolpe weiter. Der betroffene Rübnitzer Bauer Olaf W. bestreitet, dass sein Gemüse belastet sei. Er habe ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, sagte er, dessen Ergebnis heute vorliegen soll. Die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung konnte gestern nicht sagen, ob Läden mit vergifteter Ware beliefert wurden. Der erschreckende Befund lag im Landkreis offenbar bereits am 20. September vor. Im Potsdamer Agrarministerium will man nun aufklären, wieso der Befund dort erst am Montag aufgetaucht ist.

Woher die DDT-Belastung stammt, ist noch unklar, sagte Stolpe: „Uns fehlt jede Erklärung.“ Ein schuldhaftes Verhalten des Bauern sei ebenso wenig auszuschließen, wie die böse Absicht eines Konkurrenten – oder Altlasten. Auf dem heutigen Möhren-Acker soll zu DDR-Zeiten eine Obstplantage gestanden haben, die mit DDT vor Insektenbefall geschützt wurde. Nach Aussagen ehemaliger DDR-Bauer soll sie 1977 oder 1983 letztmals mit dem Gift besprüht worden sein. Normalerweise hätte das Gift seitdem im Boden abgebaut werden können. Bei keiner anderen Probe auf einem ehemals mit DDT gespritzten Acker hätten sich bisher Rückstände des Gifts nachweisen lassen. Jedoch möchte Stolpe auch einen labortechnischen Fehler nicht ausschließen.

Der Einsatz von DDT ist in der Bundesrepublik bereits seit 1972 verboten. Der Chlorkohlenwasserstoff, der im Verdacht steht, Krebs zu erregen, wird zunächst unbemerkt vom Körper aufgenommen. Der kann das Gift jedoch nicht abbauen. Annekatrin Looss

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false