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Das getippte Wort

Schriftdolmetscher übersetzen Gesprochenes für Hörgeschädigte in Text – in Echtzeit
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Mitlesen. Schriftdolmetscher wie Susanne Döhler (links) schreiben simultan das Gesagte über einen Laptop mit. Sie sorgen damit für eine barrierefreie Kommuninaktion, so können zum Beispiel Hörgeschädigte direkt an einem Gespräch teilnehmen. Foto: Mike Wolff
Susanne Döhler hat es nicht so mit Fremdsprachen. Warum sollte sie dann ausgerechnet Dolmetscherin werden? Sie verstand nicht. Damals, vor drei Jahren, wusste sie noch nicht, wie dieses Missverständnis ihr Leben verändern würde. Szenenwechsel, irgendwo in Deutschland: Der Gerichtstermin ist geplatzt. Marc Dehmer konnte nicht kommen, er hätte nichts verstanden und sich nicht beteiligen können. Er ist schwer hörgeschädigt.

Zwei Menschen, Teile eines Puzzles, dass sich erst noch fügen muss. Noch sind es zu wenig Teile auf Susanne Döhlers Seite – sie ist Schriftdolmetscherin. Ihr stehen 14 Millionen Hörgeschädigte gegenüber, deutschlandweit. Neben ihr: Vielleicht 20 Schriftdolmetscher im ganzen Land, die Zahl ist geschätzt. Klar ist: es sind zu wenig. Das soll sich nun ändern. Damit Menschen wie Marc Dehmer wieder an der Kommunikation, am Leben, teilhaben können. Vor Gericht erscheinen und aktiv dabei sein zum Beispiel – weil sie verstehen.

Also was macht man da eigentlich? Kurz gesagt: Tippen. Schriftdolmetscher verschriftlichen das gesprochene Wort, in Echtzeit. Hörgeschädigte, die trotz technischer Hilfsmittel Probleme beim Verstehen von gesprochener Sprache haben, können dann am Bildschirm eines Computers oder Laptops zeitgleich mitlesen, was um sie herum gesagt wird. Und sich so wieder in die Kommunikation einklinken. „Die meisten Hörgeschädigten sind lautsprachlich“, sagt eine Mitarbeiterin des Deutschen Schwerhörigenbundes. Daher beherrschen sie meist nicht die Gebärdensprache – sie können ja noch sprechen. In der Regel hat ihr Hörvermögen im Erwachsenenalter in Folge einer Krankheit schleichend nachgelassen. Viele leiden an den Konsequenzen eines Tinnitus oder werden schwerhörig. Plötzlich wird die Welt stiller. Oder dumpfer.

Der Beruf des Schriftdolmetschers, der auch Simultanübersetzer genannt wird, ist noch nicht sehr verbreitet im Land. Susanne Döhler übt den Beruf seit mittlerweile einem Jahr aus, kann sich kaum eine schönere Arbeit vorstellen. Vorher hat die gelernte Betriebswirtin bei einer Fernsehproduktionsfirma gearbeitet. Organisation, Recherche, Projektleitung, Redaktion. Dann wurde die 42-Jährige arbeitslos. Zufällig stieß sie auf den Beruf Schriftdolmetscher. Eigentlich wurde sie darauf gestoßen, auf einer Infoveranstaltung. „Der Beruf ist noch viel zu wenig bekannt“, sagt sie.

Dagegen hilft nur Lobbyarbeit. Die haben Marlis Attig von der GFN AG die letzten zwei Jahre verstärkt betrieben. Sie setzten sich ein für die Bekanntmachung des Berufsbildes, bei Bildungsträgern und der Agentur für Arbeit. Mittlerweile gibt es auch endlich eine staatlich anerkannte Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfte Untertitler für die deutsche Sprache“, die Umschulung nennt sich „Multimedia-Live-Stenografie“. Am 25. März wird die Prüfungsordnung in Darmstadt offiziell in einem Festakt übergeben. Attig ist seit vielen Jahren in der Weiterbildung tätig. Die Freude ist unübersehbar, wenn sie von der im März in Berlin beginnenden Umschulung zum Schriftdolmetscher bei der GFN AG erzählt. Auch in anderen Bundesländern wie Hamburg startet im Frühjahr die zweijährige Ausbildung.

Bewerben kann sich, wer einen Realschulabschluss oder einen Berufsabschluss hat. „Die Ausbildung ist sehr anstrengend, der Beruf sehr anspruchsvoll“, sagt Attig. Der soziale Aspekt und die verschiedenen Einsatzgebiete fordern viel. Berufsstarter begleiten Hörgeschädigte an die Universität oder zur Ausbildung, sind als Arbeitsassistenten für Berufstätige bei Meetings und Telefonaten dabei. Durch das sofortige Verschriftlichen des Gesagten sind sie Kommunikationshilfen, die auch im täglichen Leben bei Arztbesuchen, Behördengängen oder in der Freizeit helfen können.

Andere Einsatzfelder sind das Erstellen von Mitschriften bei Veranstaltungen oder bei Gericht. Oder im Bundestag. Besonders schnelle und sorgfältige Tipper untertiteln Filme und Fernsehberichte. Der Bedarf an Schriftdolmetschern ist riesig und nicht gedeckt. Es ist eine Nische, das vergrößert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie nehmen sich in diesen Situationen komplett zurück, agieren wie ein Medium. „Einfach nur der Sprache folgen, am Wort dranbleiben, schreiben , schreiben, schreiben und sich von nichts irritieren lassen“, sagt Döhler. Auf keinen Fall dürfe man den Faden verlieren oder abschweifen. „Man muss Verschwiegen sein, seriös auftreten, sich in eine Situation einfügen können“, sagt Döhler.

Die beim GFN ausgebildeten Schriftdolmetscher nutzen eine spezielle Stenotastatur. 38 Tasten, die mit Modalverben, Buchstaben und Zahlen belegt sind. Die Untertitler schreiben nach der Silbenschreibregel. „Das System aus Wortsilben, Endungen und Wortstämmen muss man regelrecht verinnerlichen“, sagt Susanne Döhler. Wie in der ersten Klasse fangen die Umschüler an, erst Buchstaben, dann Worte und schließlich einfache Sätze zu lernen. „Es ist so“, zum Beispiel. Nicht einfach, schmunzelt Döhler. Sie erinnert sich noch gut an den Moment, als sie dachte „das schaffe ich nie“. Bis man die Fingerfertigkeit und -geschwindigkeit erlangt, die man im Beruf braucht, dauere es. In der Ausbildung wird die Geschwindigkeit jede Woche erhöht, im einem Praktikum das Gelernte erprobt. Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 1600 und 2000 Euro Brutto, je nach Können, Einsätzen und Auftraggebern variiert es nach oben.

Wer feste Arbeitszeiten und keine Vor- und Nachbereitung suche, sei hier falsch. Man müsse vorher meist recherchieren, nachher Protokolle schreiben. „Ich lege im voraus Jobwörterbücher an, damit ich nicht über Fachbegriffe stolpere“, sagt sie. Wissenshunger sei wichtig. Und Leidenschaft für die deutsche Sprache. „Wenn Menschen in einem schönen Rhythmus sprechen, tippt es sich noch schöner.“ Sie hat ihre Sprache gefunden.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 31.01.2010)
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