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Berliner Wissenschaft

Einstein-Stiftung vor Gericht?

Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus droht mit einer Verfassungsklage gegen die neue Einstein-Stiftung.
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Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus droht mit einer Verfassungsklage gegen die neue Einstein-Stiftung. Es verstoße gegen die Berliner Verfassung, wenn der Senat an seinem Beschluss festhalte, die Einstein-Stiftung ohne ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zu errichten, sagte am Mittwoch Nicolas Zimmer, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU. So interpretiert die Opposition ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, das CDU, Grüne und FDP in Auftrag gegeben hatten. Mit der Einstein-Stiftung, dem umstrittenen Prestigeprojekt von Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD), soll die Spitzenforschung in Berlin mit jährlich 35 bis 40 Millionen Euro gefördert werden.

Falls der Senat das Gutachten ignoriere, werde man den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin „bemühen müssen“, sagte Zimmer. Anja Schillhaneck (Grüne) forderte den Senat auf, jetzt zügig einen Gesetzentwurf im Parlament einzubringen. Sebastian Czaja (FDP) sagte, das Gutachten sei „die Quittung dafür, dass der Wissenschaftssenator Politik gegen das Parlament betreibt.“

Der Senat hat der Gründung der Einstein-Stiftung als privatrechtliche Stiftung bereits zugestimmt. Lediglich die Justizbehörde muss die Stiftung nach Senatsauffassung genehmigen. Die Opposition hatte Zöllner bereits vor Monaten vorgeworfen, er wolle so das Abgeordnetenhaus umgehen. CDU, Grüne und FDP hatten ursprünglich eine Stiftung öffentlichen Rechts gefordert, für die eine Zustimmung des Parlamentes zwingend notwendig ist.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Senat zwar die private Form für die Einstein-Stiftung wählen dürfe. Letztlich sei die Form aber zweitrangig für die Frage, ob die Einstein-Stiftung einer parlamentarischen Zustimmung bedürfe. Da sie eine neue Einrichtung sei, die wesentliche öffentliche Aufgaben wahrnehme, müsse sie „nach Ansicht der überwiegenden Meinung in der Fachliteratur“ auch als privatrechtliche Stiftung durch ein Errichtungsgesetz legitimiert werden.

Gleichwohl äußert das Gutachten Zweifel, ob eine Klage beim Verfassungsgerichtshof wirklich Erfolg hätte. Die Maßstäbe, die das Gericht bisher an die Mitwirkungsrechte des Abgeordnetenhauses bei Entscheidungen des Senats gelegt habe, könnten das Gegenteil nahe legen. Auch seien in der Praxis private Stiftungen schon häufig ohne gesetzliche Grundlage vom Staat gegründet worden.

Wissenschaftssenator Zöllner sah sich durch das Gutachten bestätigt. Es werde dennoch „gründlich geprüft“. Christian Gaebler, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagte, er sehe „keinen Handlungsbedarf“. Wolfgang Albers, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linkspartei, sagte, die Opposition würde mit einer Klage und der Kritik an der Einstein-Stiftung „ein totes Pferd“ reiten. Inhaltlich werde sich nichts mehr ändern.

Schillhaneck forderte den Wissenschaftssenator auch zu mehr Transparenz bei der Mittelvergabe im Rahmen des Masterplans für die Wissenschaft auf. Im Haushaltsplan fänden sich die Gelder nicht wieder. Für 2008 gebe es zwar einen Titel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz. Daraus sei aber auch die Ko-Finanzierung der Projekte bezahlt worden, die die Berliner Unis im Elite-Wettbewerb gewonnen hätten. Wo dann die 35 Millionen Euro für die Stiftung herkommen sollten, sei ihr unklar. Zöllner hatte angekündigt, im letzten Jahr bereitgestellte Mittel für die Stiftung in dieses Jahr übertragen zu wollen.Tilmann Warnecke

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 05.02.2009)
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