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Prof. Tsokos ermittelt

Haarige Tests

Der Leiter der Berliner Rechtsmedizin über Haaranalysen bei Verdacht auf Alkohol- und Drogenmissbrauch.
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Haare sind wie ein Archiv. In ihnen lagern sich Abbauprodukte von Alkohol und Drogen ab, so dass sich deren Konsum über Monate, zum Teil sogar Jahre nachweisen lässt. So können die Mitarbeiter der Forensischen Toxikologie einen chronischen Missbrauch dokumentieren – im Blut oder Urin finden sich solche Spuren dagegen höchstens 48 Stunden lang.

Für eine Analyse eignet sich die gesamte Körperbehaarung, auch Achsel-, Brust- oder Schamhaar. Kopfhaare wachsen etwa einen Zentimeter pro Monat. In Abhängigkeit der Länge können wir nachweisen, wann eine Person welche Drogen genommen hat – ob Kokain, Opiate, Amphetamine, Methadon oder Cannabis beziehungsweise dessen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol. Auch Abbauprodukte des Alkohols sind im Haar gespeichert.

Unsere Mitarbeiter haben ein deutschlandweit einzigartiges Verfahren entwickelt, mit dem man Ethylglucuronid und Fettsäureethylester als Marker für Alkoholkonsum und dessen Ausmaß bestimmen kann. Pro Jahr untersuchen wir etwa 700 Haarproben, hauptsächlich für Berliner Gerichte und Verwaltungsbehörden. Uns beauftragt zum Beispiel das Bürger- und Ordnungsamt, das der Führerscheinstelle übergeordnet ist. Wenn jemand im Straßenverkehr wegen Verdachts auf Trunkenheit oder Drogenkonsum angehalten wird, führt die Polizei vor Ort einen Test durch. Wer dann bei positivem Befund seinen Führerschein verliert, erhält vom Amt die Auflage, über einen bestimmten Zeitraum nachzuweisen, dass er „clean“ ist. Belegen kann das eine Haaranalyse. Wir werden aber auch in Familienangelegenheiten tätig, wenn es um das Erziehungs- und Umgangsrecht mit Kindern geht. Im vergangenen Jahr druckten Boulevardzeitungen Fotos der Popsängerin Britney Spears, wie sie sich eine Glatze rasierte. Die Presse spekulierte, ob sie im Sorgerechtsstreit um ihre beiden Kinder Angst vor einer Haaranalyse hatte, mit der man ihr womöglich exzessiven Alkohol- und Drogenmissbrauch hätte nachweisen können. Ähnliche Vorfälle gab es bei uns auch schon.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.06.2008)
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