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Bund ohne Rechte: Die aktuellen Pläne

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Nach der Föderalismusreform soll Bildungspolitik allein Ländersache sein. Dem Bund sollen Initiativen für Schulen und Hochschulen – vor allem die finanzielle Förderung von Sonderprogrammen – weitgehend verboten werden. Dabei steht Deutschland mit der Benachteiligung von Migranten im Bildungswesen und dem ab 2010 erwarteten „Studentenberg“ vor Herausforderungen, die an die Bildungsexpansion ab Ende der 60er-Jahre erinnern. Damals wurde der Ausbau der Unis erst durch die Verfassungsänderung von 1969 möglich: Bund und Länder konnten nun kooperieren und Vorhaben im Bereich der Bildung gemeinsam finanzieren. Diese „Mischfinanzierung“ steht jetzt auf dem Spiel.

1969 bekam der Bund nicht nur die Mitentscheidung im Hochschulbau (Artikel 91a), sondern auch die Mitwirkung an der Bildungsplanung (Artikel 91b) zugesprochen. Das Prinzip der Föderalismusreform lautet: Der Bund hat in der Schulpolitik nichts mehr zu suchen, die Lehre an den Hochschulen ist allein Sache der Länder, und nur noch in der Forschung entscheidet und finanziert der Bund gemeinsam mit den Ländern (Artikel 91b).

Dem Bund soll lediglich eine Restzuständigkeit bleiben: Überall dort, wo er Gesetzeskompetenz hat, darf er auch künftig Finanzhilfen leisten (Artikel 104b neu). Auf die Schulen trifft das nicht zu. Eine Neuauflage des Vier-Milliarden-Programms für Ganztagsschulen wäre künftig also nicht mehr zulässig.

In den Hochschulen soll der Bund die Zuständigkeit für Zulassungen und Abschlüsse (Artikel 72 neu) behalten. Diese Ermächtigung für Finanzhilfen an die Länder ist jedoch eine leere Hülle. Die Finanzhilfen sind an feste Regeln gebunden: Personal darf damit nicht bezahlt werden. Zur Bewältigung des bis 2020 anhaltenden Studentenandrangs dürfte der Bund beim Ausbau von Gebäuden oder der Computerausstattung helfen – nicht aber bei der Einstellung von mehr Lehrpersonal. Um den Studentenberg bewältigen zu können, wird jedoch viel Personal benötigt: Für die Studienreform mit Bachelor und Master erhöht sich der Betreuungsaufwand um zusätzlich 15 bis 20 Prozent.

Hochschulsonderprogramme, die früher in solchen zeitlich begrenzten Engpässen in der Lehre helfen sollten, sind heute nicht mehr möglich. In den 1980er Jahren wurde beim damaligen Studentenberg sogar Lehrpersonal mit Bundeshilfe finanziert – über einen Umweg: Nach der gültigen Verfassung sind Bund und Länder für den Ausbau von Studienplätzen und für Bildungsplanung gemeinsam zuständig. Beide Kompetenzen sollen jetzt vollständig an die Länder gehen.

Wenn Bundesforschungsministerin Annette Schavan mit den Ländern nach der Reform einen Hochschulpakt schließen will, könnte sie lediglich Forschungsprofessuren finanzieren. Das wäre verfassungskonform, aber ineffizient, weil Forschungsprofessoren nur in ganz geringem Umfang in der Lehre eingesetzt werden können. Die Länder müssten allein für mehr Lehrpersonal sorgen. Das dürfte die finanziellen Möglichkeiten der meisten Länder aber übersteigen.

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