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Brandenburg: „Man kann nicht vor jedes Tor einen Kontrolleur stellen“ Umweltbehörden weisen Vorwurf der Schlamperei bei Mülldeponien zurück Gehen die Betreiber von Abfalllagern Pleite, müssen oft die Kommunen zahlen

Potsdam - Brandenburgs Umweltbehörden wehren sich gegen den Vorwurf der Schlamperei bei der Überwachung der 143 Abfallsortieranlagen mit Lagern im Land. Entsprechende Behauptungen im RBB-Magazin „Klartext“ seien unseriös, erklärten Umweltministerium und Landesumweltamt am Donnerstag übereinstimmend.

Potsdam - Brandenburgs Umweltbehörden wehren sich gegen den Vorwurf der Schlamperei bei der Überwachung der 143 Abfallsortieranlagen mit Lagern im Land. Entsprechende Behauptungen im RBB-Magazin „Klartext“ seien unseriös, erklärten Umweltministerium und Landesumweltamt am Donnerstag übereinstimmend. Es gebe keine Versäumnisse.

Laut „Klartext“ sind die Zustände auf den Anlagen teilweise chaotisch. Auf 29 lagere mehr Müll als genehmigt, darunter seien auch giftige Stoffe. 18 dieser Anlagen seien insolvent. Die Kosten für ihre Räumung würden auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Ein Berliner Verwaltungsrechtler warf den Brandenburger Behörden grobe Fehler vor, weil sie nicht auf Sicherheitsleistungen für den Insolvenzfall bestanden hätten.

Umweltministerium und Landesumweltamt wiesen das scharf zurück: Jede Anlage werde etwa zwei Mal im Jahr kontrolliert, erklärte der Leiter des Landesumweltamtes, Matthias Freude. Die Kontrollintensität sei nicht geringer als in anderen Bundesländern. „Man kann nicht vor jedes Tor einen Kontrolleur stellen“, so Freude wörtlich. Auch müsse bei Verstößen der Rechtsweg eingehalten werden. Nach Freudes Angaben wurde wegen der Überlagerungen in einer Reihe von Fällen die Räumung angeordnet und mit der Stilllegung der Anlage gedroht, wogegen die Betreiber jedoch vielfach Widerspruch eingelegt hätten. „Wir können oft nicht so schnell handeln, wie wir wollen.“

Falsch sei auch der Vorwurf, dass man nicht auf „Sicherheitsleistungen“ zur Minderung der Risiken bei Insolvenzen bestehe. 74 Bescheide für größere Lager seien herausgegangen, teilte der zuständige Abteilungsleiter im Umweltministerium Bernhard Remde mit. Bisher hätten 45 Betreiber die geforderten Leistungen erbracht, 14 seien in Widerspruch gegangen und fünf klagten dagegen. Die restlichen hätten sich noch nicht entschieden. Remde betonte, dass das Ausbleiben dieser Sicherheitsleistungen nicht ausreiche, um eine Anlage zu schließen. Das Verwaltungsrecht setze hohe Hürden.

Bei den insolventen 18 Anlagen handelt es sich nach Angaben von Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade fast ausnahmslos um „Altfälle“. Die Sicherheitsleistungen seien erst 2002 gesetzlich eingeführt worden – auf Initiative Brandenburgs.

Über die Kosten für die Räumung der alten und insolventen Anlagen wird teilweise seit Jahren gestritten. Wenn aus der Konkursmasse nichts zu holen ist, müssen die Abfallerzeuger (wenn man sie findet) oder die Grundstückseigentümer zahlen, häufig sind das die Kommunen. Bei diesen sieht der Vorsitzende des Umweltausschusses des Landtages, Dieter Dombrowski (CDU), eine Mitverantwortung: Sie hätten aufmerksamer sein sollen, dann hätte man das Problem eher in den Griff bekommen. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher bestreitet dies. Das Landesumweltamt hätte eher und konsequenter eingreifen müssen, sagt er.

Michael Mara

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