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Mangelnde Beweise: Freispruch im Inzest-Prozess von Neuruppin

Jürgen H. wurde vorgeworfen, seine minderjährige Tochter in 19 Fällen missbraucht zu haben. Nachdem ihn seine Frau im Prozess gedeckt hatte, kam es vor dem Gericht in Neuruppin nun zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Ein 67-Jähriger aus Neuruppin ist vom Landgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter freigesprochen worden. Das Urteil beruhe nicht auf der Überzeugung, dass der Angeklagte unschuldig sei, sagte der Vorsitzende Richter Gert Wegner am Montag im Landgericht Neuruppin. Die Indizien sprächen dafür, dass etwas geschehen sein muss. Die Beweislage habe jedoch nicht für eine Verurteilung ausgereicht.

Es habe Aussage gegen Aussage gestanden, sagte Wegner. Kaum einer der Zeugen habe sich um Neutralität bemüht, weshalb ihre Vernehmungen vom Beweiswert her gleich Null gewesen seien. Zudem habe es in den Aussagen der leiblichen Tochter des Angeklagten "erhebliche Widersprüche" gegeben. Sie habe unter starken Erinnerungsverlusten aufgrund der langen Zeitspanne gelitten. Deshalb sei es dem Gericht im Nachhinein nicht möglich gewesen, einzelne Taten konkret dem Angeklagten nachzuweisen.

Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung

Der Mann war in dem Prozess wegen 19 Fällen von Vergewaltigung seiner Stiefenkelin und zugleich leiblichen Tochter aus den Jahren 1994 bis 1997 angeklagt. Die Fälle waren erst im Frühjahr 2007 von der Mutter der Klägerin - die Stieftocher des Angeklagten - angezeigt worden. Sie selbst soll von ihm über Jahre hin vergewaltigt worden sein.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Verteidigung, die die Missbrauchsvorwürfe als nicht erwiesen ansah. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dagegen sechs Jahre Haft gefordert. (ah/dpa)

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