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Brandenburg: Maßregelvollzug für 33-Jährigen: Zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung

Im Prozess um die brutale Vergewaltigung einer jungen Frau in Seddin (Potsdam-Mittelmark) ist der Angeklagte am Freitag zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da das Potsdamer Landgericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes im Maßregelvollzug anordnete, bleibt er zwecks Therapie für zunächst unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Klinik.

Im Prozess um die brutale Vergewaltigung einer jungen Frau in Seddin (Potsdam-Mittelmark) ist der Angeklagte am Freitag zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da das Potsdamer Landgericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes im Maßregelvollzug anordnete, bleibt er zwecks Therapie für zunächst unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Klinik. "So lange eine Gefahr von dem Mann ausgeht, wird er nicht in Freiheit gelangen", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann. Er wies auf die schwere Persönlichkeitsstörung des Angeklagten hin.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige am 1. April sein 20-jähriges Opfer unter Schlägen in den Kofferraum eines kurz nach seiner letzten Haftentlassung gestohlenen Wagens gesperrt und später vergewaltigt hatte. Außerdem habe sich der gebürtige Thüringer des erpresserischen Menschenraubes schuldig gemacht, da er für die Freilassung der jungen Frau, die Todesängste ausgestanden habe, 500 000 Mark Lösegeld fordern wollte.

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