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Neukölln gegen Tiergarten: Buschkowsky kämpft um die Ehre

Der Streit zwischen Neuköllns Bürgermeister und dem Tiergartener Amtsgerichtspräsidenten spitzt sich zu. Nun droht der SPD-Politiker, der Richter als „Schwachmaten“ bezeichnet hatte, mit juristischen Schritten.

Berlin - Nach der Kontroverse um seine Richterschelte geht Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) nach Informationen des Tagesspiegels juristisch gegen den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Alois Wosnitzka, vor. Dieser soll Passagen einer Pressemitteilung zurücknehmen, in der er Buschkowsky für seine „Schmähkritik an der Richterschaft“ und „verbale Entgleisungen“ gerügt hatte. In den Formulierungen soll der SPD-Politiker sich in einer herabsetzenden Weise dargestellt sehen.

Der Amtsgerichtspräsident hatte auf eine Kolumne Buschkowskys in der „Bild“ reagiert. In dieser hatte der Bezirksbürgermeister Teile der Richterschaft als „Schwachmaten“ bezeichnet, zudem sprach er von Richtern, „denen offenbar jedes Verantwortungsgefühl fehlt, wenn sie keine Lust haben, ein Urteil zu schreiben“. Auslöser für Buschkowskys Richterschelte war, dass ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Bußgeldbescheid wegen Alkoholausschanks an Jugendliche nicht bestätigt und das Verfahren eingestellt hatte. Sowohl bei Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) als auch beim Berliner Anwaltverein, der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger und dem Richterbund war Buschkowskys Polemik auf scharfe Kritik gestoßen. Zu seinem juristischen Vorgehen gegen den Amtsgerichtspräsidenten wollte sich Buschkowsky nicht äußern. Er teilte nur mit, dass es keine rechtlichen Schritte im Namen des Landes Berlin gebe.

Auch durch die Berichterstattung des Tagesspiegels sieht sich Buschkowsky in seiner Ehre verletzt – diesmal allerdings nicht als Person, sondern als Bezirksbürgermeister. Dem Land Berlin stehe ein „Ehrschutz“ zu, wenn die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion beeinträchtigt würde. Angesichts der Berichte in dieser Zeitung „muss der Bürger das Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Verwaltung verlieren“, heißt es in einem Schreiben seines Anwalts. Zudem würde die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet, die auf Bürgerhinweise angewiesen sei. Zuvor hatte der Tagesspiegel unter anderem berichtet, das Neuköllner Ordnungsamt sei trotz Hinweis des Gerichts nicht zur Verhandlung der Bußgeldsache erschienen und habe damit nicht alles zur Aufklärung Notwendige unternommen. Dem Ordnungswidrigkeitengesetz zufolge müssen Gerichte die das Bußgeld ausstellende Behörde über den Verhandlungstermin informieren, wenn sie die „besondere Sachkunde“ der Behördenmitarbeiter benötigen. Den Vertretern soll auch Gelegenheit gegeben werden, sich als Verfahrensbeteiligte zu äußern. Eine Anwesenheit ist dann noch nicht verpflichtend, aber ratsam, wenn die Behörde ein Bußgeld durchsetzen will. Buschkowsky teilte nun jedoch mit, es sei ein Terminhinweis ohne Bitte des Erscheinens gewesen. Diesem folge man „üblicherweise“ nicht. Die „besondere Sachkunde“ der Behörde sei im umstrittenen Fall auch gar nicht erforderlich: „Es dürfte gerichtsbekannt sein, was Alkohol und was eine Gaststätte ist.“

An seiner Justizkritik will Buschkowsky ausdrücklich festhalten. Allerdings schreibt er in einem Schreiben an den Tagesspiegel über den betreffenden Richter auch: „Der Richter ist sehr erfahren, er weiß schon, was er tut, dazu benötigt er keine guten Ratschläge des Bezirksamts.“

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