zum Hauptinhalt
Bushido und Kay One im Jahr 2010, bevor der Konflikt zwischen den beiden Rappern ausbrach.

© imago

Update

Anklage abgelehnt: Staatsanwälte bleiben hart gegen Bushido

Der Staatsanwalt will die gerichtliche Ablehnung ihrer Anklage gegen Bushido nicht hinnehmen, sie hat dagegen Beschwerde eingelegt. Der Rapper veröffentlicht unterdessen schon das nächste Hass-Video.

Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass dem Sänger Bushido wegen seines Hasslieds „Stress ohne Grund“ der Prozess gemacht wird. Sie hat Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Gerichts eingelegt, mit dem ihre Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Das bestätigte ihr Sprecher Martin Steltner.

Zuvor ging der öffentliche, auch über drastische Hass-Texte in Liedern ausgetragene Konflikt zwischen den Rappern Bushido und Kay One in eine neue Runde. Am Freitag - kurz nachdem bekannt geworden war, dass das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Bushido wegen des umstrittenen Liedes „Stress ohne Grund“ abgelehnt hat - stellte der 35-jährige Rapper einen so genannten "Diss"-Song gegen Kay One ins Netz. Dissen kommt aus dem Englischen und bedeutet beleidigen, über jemanden herziehen, ihn mit Worten fertig machen.

In dem Video "Leben und Tod des Kenneth Glöckler" rechnet Bushido 11:24 Minuten lang mit seinem früheren "Blutsbruder" ab. Darin wirft er Kenneth Glöckler alias Kay One vor, erst von den Personen profitiert zu haben, gegen die er sich nun wende. Das Video erhebt in der Rapper-typischen Sprache aus Bushido-Sicht zahlreiche Vorwürfe gegen den einstigen Weggefährten und Freund, darunter sind auch sehr persönliche, intime Anfeindungen. Am Ende des Musikfilms wird die dargestellte Person Kenneth Glöckler im Film, wie von Bushido angekündigt, hingerichtet. Zuvor wird Glöckler im Film als Opfer dargestellt, Waffen sind zu sehen. Die Tötung eines Kontrahenten als Stilmittel im Musikfilm ist in Rapper-Kreisen nichts ungewöhnliches.

Kay One wird rund um die Uhr vom LKA beschützt

Ob und wie der im wahren Leben unter Polizeischutz stehende Glöckler auf das Lied reagiert, war nach der Veröffentlichung noch ungewiss. Im Internet hatte Bushido bereits in einer Videobotschaft an ihn appelliert, nicht zu beantragen, den Song sperren zu lassen.

Kay One wird schon seit einiger Zeit rund um die Uhr von Personenschützern des Berliner Landeskriminalamtes begleitet. Der Grund: Er sagt gegen eine polizeibekannte libanesische Großfamilie aus, deren Hilfsbereitschaft Bushido ihm gegenüber lobte. In Bushidos Lied wirft er Kay One vor, dass er selbst einst von dieser Großfamilie und auch zahlreichen Mitgliedern der Rap-Musikszene profitiert haben soll.

Am 1. August 2013 war laut Wikipedia Kay Ones "Disstrack" mit dem Titel "Nichts als die Wahrheit" gegen Bushido erschienen. Laut der Werbung im Internet zu dem aktuelle Antwort-Lied "Leben und Tod des Kenneth Glöckler" von Bushido soll die neue CD "Sonny Black" am 14.2. erscheinen, kommerzielle Anbieter sind etwa Amazon und itunes.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte, wie berichtet, gerade entschieden, dass der Text des Liedes "Stress ohne Grund" nach Einschätzung des Gerichts wegen der künstlerischen Freiheit nicht strafbar sei. Wie sein Anwalt Stefan Conen dem Tagesspiegel am Donnerstag gesagt hat, habe das Amtsgericht Tiergarten die Zulassung der Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung verweigert. Bushido hatte als Gastsänger eines Rap-Kollegen in dem Lied unter anderem über Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, den früheren FDP-Bundestagsabgeordneten Serkan Tören, den Comedian Oliver Pocher und die Grünen-Politikerin Claudia Roth hergezogen.

"Stress ohne Grund" steht auf dem Index

Wowereit und Tören hatten im Sommer Anzeige erstattet. Wowereits Sprecher Richard Meng sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Gerichtsentscheidung, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen, werde nicht kommentiert. „An unserer Einschätzung hat sich aber nichts geändert.“ Das Lied steht auf dem Index und gilt als gefährdend für Minderjährige. Nach Angaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn wirkt der Inhalt verrohend, regt zu Gewalt an und diskriminiert Frauen sowie Schwule.

Gerichtssprecher Kaehne sagte, bei der Prüfung der Anklage habe das Gericht die Tatvorwürfe Volksverhetzung und Gewaltdarstellung als nicht hinreichend eingestuft. Beleidigung sah das Gericht zwar, diese sei aber von der Kunstfreiheit gedeckt, so der Sprecher. „Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an“, sagte auch Bushido-Anwalt Conen. Die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit lasse solche Formen der Darstellung noch zu. 

Bevor es zu einem öffentlichen Strafprozess kommt, muss die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Gericht geprüft werden. Es lässt sie entweder zu, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist, oder lehnt sie ab.

Die Berliner Justiz ermittelt noch in anderen Fällen gegen Bushido, so wegen Steuerhinterziehung und gefährlicher Körperverletzung. Das Management des Rappers teilte auf Anfrage mit, Bushido äußere sich nicht. (Mit dpa)

Zur Startseite