Am 07. Mai 2012 fällte das Landgericht in Köln ein folgenschweres Urteil: Es wertete die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung. Der ausführende Arzt wurde zwar nicht verurteilt. Unter Juden und Muslimen herrscht seither aber Unsicherheit. Wer Beschneidungen durchführt macht sich nämlich dem Urteil zufolge im Prinzip strafbar. Es entspann sich eine Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit.