10.07.2017 10:33 Uhr

Was ist eigentlich ...

WAS IST eigentlich ... Tarifeinheit? Maris Hubschmid erklärt einen umstrittenen Rechtsgrundsatz

Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Tarifeinheit verkünden. Das Gesetz, für das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verantwortlich ist, gilt seit gut zwei Jahren. Es legt fest, dass in einem Unternehmen, in dem mehrere Gewerkschaften Mitglieder und Tarifverträge haben, nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet wird, die die meisten Mitglieder hat - immer dann, wenn die unterschiedlichen Tarife dieselbe Beschäftigtengruppe betreffen. Etliche Gewerkschaften haben dagegen geklagt. Sie sehen ihre Rechte gefährdet - und ihren Einfluss. Viele werfen Nahles vor, lästige Spartenorganisationen aushebeln zu wollen. So hatten Ende 2014/ Anfang 2015 Arbeitskämpfe der Lokführergewerkschaft GdL den Zugverkehr im Land über Wochen massiv beeinträchtigt. Nach dem neuen Gesetz dürfte die GdL nicht mehr zum Streik aufrufen, wenn die größere Eisenbahnergewerkschaft EVG auch für die Lokführer Tarife macht und mithin die GdL als kleinere Gewerkschaft verdrängt. Bis 2010 war der Grundsatz der Tarifeinheit unstrittig ("ein Betrieb, ein Tarifvertrag"). Es war jedoch nicht die Zahl der Mitglieder ausschlaggebend dafür, welcher Tarif herangezogen wurde, sondern von Fall zu Fall entschieden. 2010 urteilte das Bundesarbeitsgericht dann, dass verschiedene Vereinbarungen nebeneinander möglich sein müssen; der Tarifvielfalt wurde Vorrang vor der Tarifeinheit gegeben. Wahrscheinlich ist nun, dass am Dienstag das Gesetz zwar nicht gekippt wird, die Verfassungsrichter aber Details beanstanden, die nachjustiert werden müssen, um kleinere Gewerkschaften zu schützen.

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